
Minister Laumann: Diskussion um Mindestausbildungsvergütung geht an der Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen weitgehend vorbei
Tarifregister des Landes wertet Ausbildungsvergütung in Nordrhein-Westfalen aus: Große Gehaltsspanne zwischen den Branchen
In Ostdeutschland könne das Instrument sinnvoll sein; auch im Fall von Auszubildenden, die in Betrieben ohne gültigen Tarifvertrag arbeiten. „In Nordrhein-Westfalen werden aber schon heute mehrheitlich Vergütungen deutlich über dem geplanten Niveau gezahlt“, so der Minister.
Laut Tarifregister unterschreiten in Nordrhein-Westfalen nur drei Tätigkeitsfelder bei der Ausbildungsvergütung den von DGB und BDA vorgeschlagenen Satz von 515 Euro. Finanziell schlechter gestellt sind nur Azubis im Orthopädieschuhmacherhandwerk mit einer Tarifvergütung von 450 Euro, Raumausstatter und Sattler- u. Feintäschner mit 480 Euro sowie Azubis im Friseurhandwerk mit 510 Euro.
Besonders gut bezahlt wird übrigens in der Feinstblechpackungsindustrie mit 1.099 Euro monatlich. Direkt danach folgt bereits die Pflege. In Einrichtungen, die nach dem Tarif des Öffentlichen Dienstes - (Land) zahlen, erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 1.060,70 Euro. Ebenfalls gut bezahlen die Allgemeinen Ortskrankenkassen mit 1.019 Euro Ausbildungsvergütung, der öffentliche Dienst (Bund/Kommune) mit 1.018,26 Euro und die Metall- und Elektroindustrie mit einem Tariflohn von 980,56 Euro Tariflohn im ersten Lehrjahr.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann freut sich insbesondere darüber, dass die Pflege bei den Einstiegsvergütungen vorne liegt: „Das ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für dringend benötigte Nachwuchskräfte im Pflegesektor.“