
Minister Laumann: Strahlenbelastung von Patienten und Beschäftigten auf das Nötigste reduzieren!
Im Rahmen der Überwachungsaktion hat der Arbeitsschutz in 141 Einrichtungen mit insgesamt 265 Herzkatheter-Arbeitsplätzen kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben bei der Anwendung von Röntgenstrahlen eingehalten werden. Auf der Prüfliste standen: die Fachkunde der Beschäftigten, die durchzuführende Sachverständigenprüfung an den Röntgengeräten, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung und Schutzausrüstung der Beschäftigten.
In 137 Einrichtungen wurden Mängel gefunden. In rund jedem zweiten Fall (71 Einrichtungen) entdeckten die Prüfer sogar gleich zehn Mängel und mehr. Bei den Kontrollen wurden zwar keine gravierenden Mängel festgestellt, die eine sofortige Stilllegung von Röntgengeräten erfordert hätten. Allerdings musste in acht Fällen die Nutzung von Geräten durch externe Mitbetreiber untersagt werden, weil diese nicht die dafür erforderliche Genehmigung besaßen.
Besondere Auffälligkeit: Rund ein Drittel der Mängel bezog sich auf das Thema Fachkunde. So konnten Kardiologen nicht den Nachweis über die erforderliche Fachkunde vorlegen, sondern lediglich einen Nachweis über die Fachkunde für die „Notfalldiagnostik“. Die Fachkunde ist im Strahlenschutz von besonderer Bedeutung, da sie für das Fach- und Praxiswissen der jeweiligen Person im Bereich der Anwendung von Röntgenstrahlen steht. Die Fachkunde „Notfalldiagnostik“ gehört im medizinischen Bereich zur niedrigsten Gruppe und ist für einen Herzkatheter-Arbeitsplatz nicht ausreichend.
Im Rahmen der Überwachungsaktion wurden insgesamt 50 Verfahren eingeleitet: von Verwarnungen mit bis zu 55 Euro Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeldverfahren mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld.