Minister Laumann: Betriebsräte wählen, Mitbestimmung stärken!
Die Digitalisierung verändere Wirtschaft und Arbeitswelt ebenso rasant wie nachhaltig, so Laumann weiter. „Mit seiner wirtschaftlichen, industriellen und technischen Stärke hat Nordrhein-Westfalen beste Möglichkeiten, mit starken Betriebsräten diesen Wandel positiv zu gestalten und die sich bietenden Chancen zu nutzen.“
Zu den Aufgaben der Betriebsräte gehört unter anderem die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen zu überwachen, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln und Ansprüche aus Tarifverträgen durchzusetzen. „Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Arbeitsschutz und vieles mehr – es geht um die Interessen und Rechte der Beschäftigten, die nur von starken Betriebsräten durchgesetzt werden können“, betonte Minister Laumann.
Die Betriebsräte werden alle vier Jahre gewählt. Die Betriebsratswahlen 2018 finden deutschlandweit im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes können in den Unternehmen der privaten Wirtschaft Betriebsräte gegründet werden, wenn die Unternehmen ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen.
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