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„Beratungsstellen Arbeit“ helfen bei Arbeitslosigkeit und Ausbeutung

Foto: Zwei Frauen unterhalten sich

Minister Laumann: „Beratungsstellen Arbeit“ helfen bei Arbeitslosigkeit und Ausbeutung

Mit der Förderung der neuen „Beratungsstellen Arbeit“ ab 2021 sichert das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin Unterstützung, Beratung und Begegnungsmöglichkeiten für Menschen, die von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsausbeutung betroffen sind.
20. Oktober 2020

„Unsere Schlachthofkontrollen haben gezeigt, dass wir bei den Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten insbesondere aus Osteuropa ein großes Problem haben“, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigung sind aber leider nicht nur ein Problem der Fleischbranche. Deshalb ist der Aufbau eines flächendeckenden Beratungsnetzwerks nicht nur für Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sondern auch für solche, die unter Arbeitsausbeutung zu leiden haben, ein wichtiger Schritt.“

Die ab 2021 geförderten „Beratungsstellen Arbeit“ sind ein zentraler Baustein für dieses Vorhaben. Sie führen die Förderung der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen finden hier weiterhin Rat zu Qualifizierung und Beschäftigung sowie Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen. Außerdem werden künftig in ganz Nordrhein-Westfalen flächendeckend an allen Standorten niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten angeboten.

Zugleich werden die Beratungsstellen einen neuen Schwerpunkt im Bereich der Arbeitsausbeutung haben. Als arbeitsausbeuterisch sind Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen, bei denen vorgeschriebene – gerechte und angemessene – Arbeitsbedingungen umgangen werden.

In der Beratung wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit Sprachdiensten gelegt, um möglichst eine Verständigung in der Landessprache zu gewährleisten. Einen wichtigen Teil der Beratungsarbeit bildet außerdem die Unterstützung der Ratsuchenden bei der Suche nach Rechtsanwälten. Die Beratung soll aufsuchend vor Ort, in Sprechstunden, telefonisch oder digital stattfinden. Viele der „Beratungsstellen Arbeit“ bringen bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe der prekär beschäftigten Personen mit.

Über die Förderempfehlungen für die „Beratungsstellen Arbeit“ wurde in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren entschieden. Für 51 der 53 Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen konnte diese Entscheidung letzte Woche getroffen werden. In zwei Kreisen (Heinsberg und Rhein-Sieg-Kreis) gibt es einen neuen Aufruf zur Interessenbekundung, da dort kein Bewerber die Kriterien des Aufrufs erfüllen konnte.

In den Reihen der bisher ausgewählten Einrichtungen setzen zukünftig landesweit 85 Partner (23 Einzelträger und 28 Trägerverbünde) die Beratung um. 49 dieser Umsetzungspartner waren bereits als Erwerblosenberatungsstelle aktiv. Somit können viele Träger ihr Angebot fortführen, weiterentwickeln sowie ihre wertvollen Erfahrungen einbringen. Zudem führen 18 ehemalige Arbeitslosenzentren ihr niedrigschwelliges Begegnungsangebot fort.

Die drei bestehenden Projekte des Landes und Bundes in Nordrhein-Westfalen zur Beratung gegen Arbeitsausbeutung werden mit den neuen „Beratungsstellen Arbeit“ in einem Beratungsnetzwerk kooperieren.

Die Liste der grundsätzlich als förderfähig angesehenen Interessenten für die Einrichtung einer „Beratungsstelle Arbeit“ finden Sie hier.

Diese ausgewählten Träger sind nun aufgerufen, einen Förderantrag bei der für sie zuständigen Bezirksregierung zu stellen.