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Minister Laumann begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Aussetzung der Pflegenoten

Luftaufnahme des Bundesratsgebäudes

Minister Laumann begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Aussetzung der Pflegenoten

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die heute beschlossene Stellungnahme des Bundesrates zur Aussetzung der bisherigen Pflegenoten. Nordrhein-Westfalen hatte erfolgreich einen Beschluss herbeigeführt, nach dem die Bundesregierung dafür Sorge tragen soll, dass die bisher angewandten Pflegenoten ab sofort nicht weiter genutzt werden dürfen.
20. September 2019
Das alte System der Pflegenoten soll ab November dieses Jahres durch eine neue Qualitätsbeurteilung für Pflegeeinrichtungen abgelöst werden. Ziel der nordrhein-westfälischen Initiative war es, in der Übergangsphase ein Nebeneinander des neuen und des alten Systems zu verhindern.

„Ich bin sehr froh, dass die Pflegenoten endlich Geschichte sind. Denn sie haben die Menschen in die Irre geführt. Wenn eine schön gestaltete Speisekarte mehr zählt als die Qualität der Pflege, kann ich den Mehrwert für die Menschen nicht erkennen. Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hilft das niemandem“, erklärte Minister Laumann.

„Wir ersetzen das alte Verfahren durch eine neue, wissenschaftliche Beurteilung, so der Minister weiter. „Zentral ist dabei das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen. Dieses Verfahren wird aktuell in die Praxis eingeführt. Das wird seine Zeit brauchen. Darauf sollten wir uns konzentrieren und die Menschen durch ein Nebeneinander beider Systeme nicht noch mehr verunsichern. Daher begrüße ich die heutige Bundesratsentscheidung sehr!“

Hintergrund:

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde die Erhebung und Übermittlung indikatorenbezogener Daten durch die zugelassenen vollstationären Einrichtungen ab dem 1. Oktober 2019 verbindlich eingeführt. Neben der Datenerhebung zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und einer damit verbundenen Umstrukturierung des Prüfgeschehens wird die bisherige Qualitätsberichterstattung, die wesentlich durch „Pflegenoten“ geprägt war, ersetzt.

Ab November 2019 erfolgt die erste Begutachtung der Pflegeeinrichtungen.

Ziel der neuen Qualitätsdarstellung ist es, pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, die bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung als eine Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können. Für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung werden entsprechende Qualitätsdaten veröffentlicht.

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