Minister Laumann: Auf Augenhöhe mit den Menschen mit Behinderungen
Sozialminister bei der 10. Sitzung des Inklusionsbeirates Nordrhein-Westfalen
Erst Ende letzten Jahres habe der Inklusionsbeirat wichtige Impulse gegeben, damit Menschen mit Behinderungen bessere Chancen am Arbeitsmarkt bekommen, so Laumann. Eine Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden sehe seitdem unter anderem vor, dass Inklusion innerhalb der Jobcenter als Führungsaufgabe gilt, die Barrierefreiheit verbessert wird, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser für die Beratung von Menschen mit Behinderungen geschult werden und dass Arbeitgeber für neue Formen des Berufseinstiegs für Menschen mit Behinderungen gewonnen werden. Minister Laumann: „Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das systematisch die Jobcenter zu Akteuren der Inklusionspolitik gemacht hat.“
Ein weiteres Thema, bei dem der Inklusionsbeirat in letzter Zeit maßgeblich mitgewirkt hat, ist das 2018 verabschiedete Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz. Minister Laumann: „Das Bundesteilhabegesetz stellt erstmals den Menschen mit Behinderung und seine Teilhabe in den Mittelpunkt. Jetzt geht es darum, es gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen mit Leben zu füllen.“
Hintergrund:
Aufgabe des im Jahr 2012 gegründeten Inklusionsbeirats ist es, die Landesregierung bei der Umsetzung des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ sowie bei den Anforderungen der UN-Behindertenrechts¬konvention zu beraten und die politische Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei der Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Vorhaben zu gewährleisten.
Der Inklusionsbeirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, den Verbänden und Organisationen auf Landesebene, welche die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertreten, den Verbänden und Organisationen auf Landesebene sowie auf kommunaler Ebene, die im Bereich der Leistungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen tätig sind, der oder dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen sowie ständig beratenden Expertinnen und Experten.
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