Minister Laumann: Alle Kliniken müssen die Voraussetzungen zur Identifizierung von Organspendern haben
Nordrhein-Westfalen etabliert als erstes Bundesland einen speziellen Fachärztepool mit mobilen Diagnostikgeräten
Insbesondere Kliniken ohne eine neurologische bzw. neurochirurgische Abteilung können hierüber den Hirnfunktionsausfall von Patientinnen und Patienten feststellen lassen. Dieser ist neben der Zustimmung Voraussetzung für eine Organspende. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative mit der DSO NRW, den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW) rund 175.000 Euro für die Beschaffung von fünf mobilen Diagnostikgeräten zur Verfügung gestellt
„Wenn sich jemand für die Organspende entscheidet, darf die Entnahme nicht an personellen oder technischen Voraussetzungen scheitern. Daher bin ich sehr froh, dass das Land, die DSO, die Ärztekammern und die Krankenhausgesellschaft hier an einem Strang gezogen haben, um das System nachhaltig zu verbessern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir sind das erste Bundesland, das einen Fachärztepool eingerichtet hat, durch den flächendeckend die Hirntoddiagnostik in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern sichergestellt werden kann. Damit sind wir Vorbild für die Einrichtung eines vergleichbaren bundesweiten Rufbereitschaftsdienstes, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Transplantationsgesetz im Bund diskutiert wird.
Die mobilen Geräte werden bisher an den Standorten Münster, Bielefeld, Essen und Schwerte bei den jeweiligen Transportdiensten der DSO bereitgestellt. Über die DSO und die Ärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein konnten 15 Fachärztinnen und Fachärzte gewonnen werden, die bei Bedarf mit den Diagnostikgeräten angefordert werden können.
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