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Kunstrasenplätze: Entwarnung für Freizeitkicker

Kunstrasenplätze: Landesregierung gibt Entwarnung für Freizeitkicker

Geplantes Mikroplastikverbot auf Kunstrasenplätzen gilt nicht für Bestandsplätze

In den vergangenen Monaten sorgte der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, für großes Aufsehen – insbesondere bei Sportvereinen, die Kunstrasenplätze mit Einstreugranulat unterhalten. Nach einem ressortübergreifenden Fachgespräch, zu dem das für Chemikaliensicherheit zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingeladen hatte, gibt es nun eine Entwarnung.
1. August 2019

Die Vertreter der Ministerien sind sich einig, dass die ECHA und die Europäische Kommission kein Verbot von Kunstrasenplätzen planen. Ein mögliches Verbot von Mikroplastik als Einstreugranulat in Kunstrasen betreffe nur die Zukunft und bedeute nicht, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten.

Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Strategie der EU, die Verbreitung von Mikroplastik zu reduzieren, und begleitet den Prozess fachlich. Als Gesundheitsminister sehe ich aber natürlich auch die Bedeutung des Breitensports für die Gesundheit der Menschen im Land und freue mich, dass auch den berechtigten Interessen der Vereine Rechnung getragen wird.“ Die Landesregierung begrüßt daher die Absicht der EU-Kommission, dass zukünftige Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroplastik unter Berücksichtigung der gesellschaftspolitischen Wirkungen des Sports getroffen werden. Sie wird den weiteren Abstimmungsprozess eng begleiten.

Der DFB, der DOSB, die kommunalen Spitzenverbände und die Sportministerkonferenz der Länder haben in Stellungnahmen an die ECHA und die EU-Kommission eine mindestens sechsjährige Übergangszeit als Bestandsschutz für bestehende Sportanlagen gefordert. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, sagte dazu: „Die Forderung von Bundesinnenminister Seehofer nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren deckt sich insofern mit den Stellungnahmen und ich freue mich, dass die Länder und der Bund gemeinsam mit den betroffenen Spitzensportverbänden eine gemeinsame, einvernehmliche Positionierung gegenüber der ECHA vorgenommen haben.“

Die Staatskanzlei befindet sich derzeit in Gesprächen mit Herstellern und Planungsbüros für Kunstrasenplätze, um Erfahrungen zur Neuanlage von Kunstrasenplätzen ohne Kunststoffgranulat zu gewinnen.

Das Land fördert auch weiterhin den Bau von Kunstrasenplätzen im Rahmen der entsprechenden Landesprogramme, sofern keine Kunststoffgranulate verwendet werden. Dies können Kunstrasenplätze ohne Einstreugranulate oder Kunstrasenplätze mit alternativen Granulaten wie Quarzsand oder Kork sein. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Die aktuelle Diskussion zu Kunstrasenplätzen als Eintragsquelle von Mikroplastik in die Umwelt sollte von den Verantwortlichen dafür genutzt werden, jetzt schon Maßnahmen auf den Plätzen umzusetzen, damit möglichst wenig Granulat freigesetzt wird.“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hatte die für den Sport zuständige Staatskanzlei, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zum Fachgespräch eingeladen.

Weitere Informationen:

Zu den geplanten europäischen Regelungen zu Mikroplastik findet derzeit eine Internet-Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA statt.