Landesregierung begrüßt Urteil zur Bereichsausnahme im Rettungsdienst
Europäischer Gerichtshof bekräftigt derzeitige Rechtsauffassung
„Der Europäische Gerichtshof bestätigt mit seinem Urteil das in Nordrhein-Westfalen bewährte Gesamtsystem aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Das ist ein wichtiges Signal an die anerkannten Hilfsorganisationen, die in unserem Land eine gute Arbeit leisten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir werden die Entscheidung als Landesregierung sorgfältig auswerten und haben die kommunalen Spitzenverbände und anerkannten Hilfsorganisationen zu einem gemeinsamen Gesprächstermin eingeladen.“
Das Notfallsystem in Nordrhein-Westfalen ist darauf ausgelegt, dass es vom medizinischen Einzelnotfall über größere Lagen mit mehreren Verletzten oder Erkrankten bis hin zu Großeinsatzlagen oder Katastrophen aufwachsen kann. Zentrales Rückgrat ist das Miteinander haupt- und ehrenamtlicher Strukturen, welche insbesondere im Katastrophenschutz, aber auch im Rettungsdienst von den anerkannten Hilfsorganisationen mitgetragen werden.
„Für die Menschen in Nordrhein-Westfalen ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wichtig, denn letztendlich rettet sie Leben. So sichert sie das gut funktionierende System der Hilfsorganisationen und Rettungsdienste in unserem Land, außerdem erspart sie uns allen komplizierte und bürokratische Regelungen in einem Bereich, wo es auf Kontinuität, Professionalität und Sicherheit absolut ankommt“, sagt Innenminister Herbert Reul.
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt das bewährte System des Rettungswesens in den Kreisen und kreisfreien Städten. Damit wird das gut funktionierende System der Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig gesichert. Zugleich ist die Auffassung der Landesregierung bestärkt und die Zukunft der Hilfsorganisationen gesichert worden. Das ist eine gute Entscheidung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Bereits 2014 hat die Europäische Union die Ausnahmeregelung geschaffen, welche durch den Bundesgesetzgeber zwei Jahre später in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die Luxemburger Entscheidung beantwortet nun die rechtlichen Fragen, die bei mehreren rettungsdienstlichen Vergabeentscheidungen für Unsicherheit gesorgt haben. Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes lag ein Vorabentscheidungsgesuch des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugrunde. Darin war insbesondere zu klären, ob die Notfallrettung oder der qualifizierte Krankentransport unter die Bereichsausnahme fallen und „Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr“ im Sinne des europäischen Vergaberechts sind. Auch über Fragen der Gemeinnützigkeit hatte der EuGH zu entscheiden.
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