©Foto: Panthermedia /anaumenko
Land unterstützt nordrhein-westfälische Tafeln und weitere Einrichtungen der Lebensmittelverteilung mit rund zwei Millionen Euro
Sozialminister Laumann: Wir helfen schnell und unbürokratisch
Zur Abfederung steigender Energie- und Lebensmittelpreise hat die Landesregierung ein Hilfspaket in Höhe von rund zwei Millionen Euro für die Tafeln und weitere Einrichtungen der Lebensmittelverteilung in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Der Landesverband der Tafeln und die 172 lokalen Tafeln in Nordrhein-Westfalen erhalten daraus etwa 1,4 Millionen Euro, kleinere Initiativen, die nicht Mitglied des Verbandes sind, rund 600.000 Euro.
20. Oktober 2022
Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung können daraus ab sofort finanzielle Unterstützung insbesondere für Strom-, Kraftstoff- und Heizkosten, Mieten, Verpackungsmaterial und diverse Verbrauchsgüter beantragen.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Tafeln sind für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung in ihrem Alltag. Die Tafeln stehen nach Corona aber nun einmal mehr vor großen Herausforderungen: steigende Energie- und Lebensmittelpreise, eine knappere Kalkulation der Supermärkte und ein Rückgang der Sach- und Geldspenden. Im Ergebnis steht einer steigenden Anzahl bedürftiger Menschen ein zunehmend kleineres Angebot der Tafeln und sonstiger Lebensmittelverteiler gegenüber."
Und weiter: „Die wichtige Arbeit der Tafeln und Lebensmittelverteiler darf nicht gefährdet werden. Deswegen hilft das Land nun erneut schnell und unbürokratisch, damit der laufende Betrieb aufrechterhalten werden kann. Menschen, die auf das Angebot von Tafeln und Lebensmittelverteilern angewiesen sind, sollen auch weiterhin dort mit Lebensmitteln versorgt werden können.“
Die lokalen Tafeln und Lebensmittelverteiler können für die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 jeweils bis zu 1.500 Euro zur Finanzierung gestiegener Ausgaben für Kraftstoffe, Energie und Heizung sowie zur Finanzierung laufender Betriebsausgaben (zum Beispiel Mieten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz-Trennwände (Coronaprävention), Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.) beantragen.
Insgesamt stehen pro Einrichtung bis zu 7.500 Euro für diesen Zeitraum zur Verfügung.
Dem Landesverband der Tafeln wird darüber hinaus die Anschaffung eines Kühllasters finanziert, mit dem die Versorgung einzelner Tafeln in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden soll.
Die Antragsunterlagen für Einrichtungen der Lebensmittelverteilung finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: www.mags.nrw/armutsbekaempfung-lebensmittelverteiler
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Tafeln sind für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung in ihrem Alltag. Die Tafeln stehen nach Corona aber nun einmal mehr vor großen Herausforderungen: steigende Energie- und Lebensmittelpreise, eine knappere Kalkulation der Supermärkte und ein Rückgang der Sach- und Geldspenden. Im Ergebnis steht einer steigenden Anzahl bedürftiger Menschen ein zunehmend kleineres Angebot der Tafeln und sonstiger Lebensmittelverteiler gegenüber."
Und weiter: „Die wichtige Arbeit der Tafeln und Lebensmittelverteiler darf nicht gefährdet werden. Deswegen hilft das Land nun erneut schnell und unbürokratisch, damit der laufende Betrieb aufrechterhalten werden kann. Menschen, die auf das Angebot von Tafeln und Lebensmittelverteilern angewiesen sind, sollen auch weiterhin dort mit Lebensmitteln versorgt werden können.“
Die lokalen Tafeln und Lebensmittelverteiler können für die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 jeweils bis zu 1.500 Euro zur Finanzierung gestiegener Ausgaben für Kraftstoffe, Energie und Heizung sowie zur Finanzierung laufender Betriebsausgaben (zum Beispiel Mieten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz-Trennwände (Coronaprävention), Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.) beantragen.
Insgesamt stehen pro Einrichtung bis zu 7.500 Euro für diesen Zeitraum zur Verfügung.
Dem Landesverband der Tafeln wird darüber hinaus die Anschaffung eines Kühllasters finanziert, mit dem die Versorgung einzelner Tafeln in Nordrhein-Westfalen sichergestellt werden soll.
Die Antragsunterlagen für Einrichtungen der Lebensmittelverteilung finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: www.mags.nrw/armutsbekaempfung-lebensmittelverteiler
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: