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Land und Landesverbände der Pflegekassen ermöglichen Kurzzeitpflege in Krankenhäusern

Bettgalgen und und Infusion in einem Krankenhauszimmer

Land und Landesverbände der Pflegekassen ermöglichen Kurzzeitpflege in Krankenhäusern

In Nordrhein-Westfalen werden rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen – knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger – in den eigenen vier Wänden versorgt. In Situationen, in denen diese Menschen nicht zu Hause gepflegt werden können, haben sie Anspruch auf sogenannte Kurzzeitpflege. Da es in vielen Kreisen und Städten zu wenige Plätze für dieses Leistungsangebot gibt, wird nun die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen im Krankenhaus ermöglicht.
7. Juni 2019
Bislang kann Kurzzeitpflege nur in einem Pflegeheim erfolgen. Eine Arbeitsgruppe aus Landesverbänden der Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die Grundlagen geschaffen, damit auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten und gegenüber den Pflegekassen abrechnen können.

Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann begrüßt die neue Regelung: „Gerade im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung führte das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oft zu menschlich schwierigen Situationen. In Nordrhein-Westfalen gehen wir jetzt einen neuen Weg und ich hoffe, dass viele Krankenhäuser ihn nutzen werden.“

Das Ministerium wird jetzt alle Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen anschreiben und sie über die neue Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unterrichten. Interessierte Krankenhäuser können sich dann unmittelbar beim Ministerium melden, das auch den Abschluss des notwendigen Versorgungsvertrages begleiten wird.

Das Ministerium und die Pflegeselbstverwaltung hatten bereits zuvor mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Kurzzeitpflege auf den Weg gebracht, unter anderem eine verbesserte Vergütung für Heime, die größenabhängig ein bis zwei Betten als Kurzzeitpflegeplätze vorhalten.