Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Land stimmt Allgemeinverfügungen mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu

Grafik: Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen

Land stimmt Allgemeinverfügungen mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu

Einschränkung des Schulbetriebs im Märkischen Kreis, im Kreis Minden-Lübbecke und in Hagen

Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit acht Kommunen, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und entsprechende Allgemeinverfügungen abgestimmt.
23. März 2021
In den Beratungen mit den Kommunen fand und findet ein intensiver, konstruktiver Austausch zum Infektionsgeschehen vor Ort statt, um für jede Region gemeinsam zielgenaue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

In den letzten zwei Tagen wurden mit der Stadt Oberhausen, dem Kreis Lippe, der Stadt Köln, der Stadt Krefeld, dem Kreis Borken, dem Märkischen Kreis, dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Hagen neue Allgemeinverfügungen abgestimmt beziehungsweise bestehende Regelungswerke erweitert.

Hierbei wurden allgemeine Maßnahmen getroffen, aber auch gezielt Maßnahmen bezogen auf einzelne Lebensbereiche weiterentwickelt und vereinbart.

Details der Regelungen sind den kommunalen Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu entnehmen.

Im Rahmen der so abgestimmten Gesamtkonzepte hat das Land auch Maßnahmen zur Einschränkung des Schulbetriebs bis zu Beginn der Osterferien im Märkischen Kreis, im Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Hagen zugestimmt.

Pädagogische Betreuungsangebote werden wie bisher auch weiterhin aufrechterhalten.

Die Stadt Hagen und die beiden Kreise habenstimmige Gesamtkonzepte vorgelegt und bereits getroffene allgemeine Maßnahmen nach Beratungen mit dem Land weiterentwickelt. Die drei Kommunen reagieren damit umsichtig und angemessen auf das Infektionsgeschehen vor Ort.

Derzeit sind noch nicht alle Beratungen mit allen Kommunen zu weitergehenden Maßnahmen abgeschlossen. Da sich das Infektionsgeschehen weiter dynamisch entwickelt, werden auch die kommunalen Allgemeinverfügungen beständig angepasst.