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Land stimmt Allgemeinverfügung für Kreis Siegen-Wittgenstein zu

Grafik: Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen

Land stimmt Allgemeinverfügung für Kreis Siegen-Wittgenstein zu

Stimmiges Gesamtkonzept sorgt für umsichtige und angemessene Reaktion auf das Infektionsgeschehen

Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der heute (24. März 2021) eine Inzidenz von 178 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und eine entsprechende Allgemeinverfügung abgestimmt.
24. März 2021
In einem intensiven, konstruktiven Austausch zum Infektionsgeschehen vor Ort wurden gemeinsam mit dem Kreis allgemeine Maßnahmen getroffen, aber auch gezielt Maßnahmen bezogen auf einzelne Lebensbereiche weiterentwickelt und vereinbart.

Diese beinhalten unter anderem
  • weitere Kontaktbeschränkungen,
  • eine Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften,
  • Regularien für den Einzelhandel
  • oder den eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung mit einem Appell an die Eltern, wann immer möglich, selber zu betreuen.
Im Rahmen des so abgestimmten Gesamtkonzeptes hat das Land auch der begrenzten Aussetzung des Wechselunterrichts an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen ab Donnerstag, 25. März 2021, zugestimmt. An den Schulen der Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen) findet der Unterricht weiterhin im derzeitigen Umfang statt. Pädagogische Betreuungsangebote an den Schulen werden wie bisher auch weiterhin aufrechterhalten.

Details der Regelungen sind der Allgemeinverfügungen des Kreises Siegen-Wittgenstein zu entnehmen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat ein stimmiges Gesamtkonzept vorgelegt und reagiert damit umsichtig und angemessen auf das Infektionsgeschehen vor Ort.