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Elektronisches Register für Gesundheitsberufe

Grafik mit Icos aus dem Geusndheutsbeireuch wie Kreuze, Rettungswagen usw.

Land startet Pilotbetrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters

Ab sofort können elektronische Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden

Das Land Nordrhein-Westfalen startet über sein Serviceportal den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufeausweise (eHBA). Ab sofort können Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen.
19. Januar 2022
„Wir haben durch die Pandemie erlebt, welche großen Chancen die Digitalisierung für die sektorübergreifende Versorgung bieten kann. Mit dem Pilotprojekt für die Berufe der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer sicheren digitalen Vernetzung aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Und das ist das wesentliche Ziel des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen als Sitz des eGBR den Beschäftigten der zugangsberechtigten Heilberufe bundesweit die nötigen Authentifizierungskarten ausstellen wird“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zum Start des Pilotbetriebs.

Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster und soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig elektronische Ausweise ausgeben können an Berufsgruppen im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht approbiert sind oder nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient der persönlichen elektronischen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur. In einem weiteren Schritt ist auch die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen.

Hintergrund der Errichtung des eGBR bei der Bezirksregierung Münster ist eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen des E-Health-Gesetzes, die den Zugang zu Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Gesundheitssektors für Leistungserbringer ermöglicht. In der Telematikinfrastruktur sind unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft. Mit dem elektronischen Heilberufeausweis erhalten auch diese Berufsgruppen den Zugriff auf diese Infrastruktur. Damit wird das elektronische Gesundheitsberuferegister zukünftig bundesweit eine wesentliche Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Optimierung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland übernehmen.

Die gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen soll ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Darauf haben sich die Länder im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb des eGBR verständigt. Beschäftigte der zugangsberechtigten Heilberufe aus den weiteren Bundesländern werden ab dem 1. Quartal des Jahres 2022 ebenfalls nach und nach Zugang zum eGBR erhalten.

Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren sind auf www.egbr.de abrufbar.