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Gegen Kinderarbeit: Grabsteine müssen Zertifikat haben

Foto: Karl-Josef Laumann

Kampf gegen Kinderarbeit: Landesregierung beschließt Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen

Die Landesregierung verschärft ihren Kampf gegen Kinderarbeit: Künftig dürfen Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam in Nordrhein-Westfalen nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind.
4. September 2018
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem entsprechenden Runderlass von Minister Karl-Josef Laumann und Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner zur Zertifizierung zugestimmt. Damit folgen die verantwortlichen Ressorts den Empfehlungen einer wissenschaftlichen Studie, die im Nachgang zur Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes aus dem Jahr 2014 erstellt wurde. Minister Dr. Holthoff-Pförtner wird nun das Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen einleiten. Zugleich macht der Erlass klar: Friedhofsträger dürfen, sobald die Zertifizierungsstellen anerkannt sind und die Lieferbetriebe überprüft haben, die Aufstellung von Grabmälern und Grabeinfassungen aus Naturstein, die aus den genannten Ländern stammen, nur noch dann zulassen, wenn diese über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.

Minister Laumann erklärt zu dem heutigen Beschluss des Kabinetts: „Das Aufstellungsverbot für Grabsteine, die aus den schlimmsten Formen der Kinderarbeit stammen, ist bereits im Mai 2015 in Kraft getreten. Wir machen nun Nägel mit Köpfen und sorgen dafür, dass aus der Gesetzestheorie endlich gelebte Praxis wird. Die Menschenwürde ist unantastbar. Das muss erst recht mit Blick auf das Problem der Kinderarbeit gelten. Darum wollen wir den schlimmsten Formen der Ausbeutung klar und deutlich einen Riegel vorschieben.“

Zum Hintergrund des Erlasses:
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat am 17. Juni 1999 das „Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ beschlossen. 2014 wurde mit der Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes festgelegt, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein aus den Staaten, in denen bei der Herstellung gegen dieses ILO-Übereinkommen verstoßen wird, nur mit einem Zertifikat aufgestellt werden dürfen. Dieses Zertifikat muss bestätigen, das die Herstellung ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit erfolgt ist.

Um den Friedhofsträgern (Gemeinden und Religionsgemeinschaften) eine wirksame und rechtssichere Umsetzung dieser Rechtsvorschrift zu ermöglichen, hat sich die seinerzeitige Landesregierung bereit erklärt, eine Liste mit denjenigen Ländern aufzustellen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei der Herstellung von Naturstein gegen das ILO-Übereinkommen Nr. 182 verstoßen. Denn: Die verantwortlichen Friedhofsträger können die Herstellungsprozesse im Einzelfall nur schwer nachvollziehen. Die bereits erwähnte wissenschaftliche Studie des Universitätsprofessors Walter Eberlei, der schließlich mit einem zusammenfassenden Gutachten beauftragt worden ist, hat daraufhin empfohlen, eine Zertifizierungspflicht für Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam einzuführen. Mit dem heute beschlossenen Runderlass werden dafür nun die Voraussetzungen geschaffen.