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Inklusionsscheck NRW: Land fördert im Jahr 2022 bis zu 300 Maßnahmen zur Inklusion

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Inklusionsscheck NRW: Land fördert im Jahr 2022 bis zu 300 Maßnahmen zur Inklusion

Minister Laumann: Mit dem Inklusionsscheck stärken wir vor Ort die Inklusion von Menschen mit Behinderung

Das Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“ des Landes geht in die nächste Runde: Ab dem 1. Februar 2022 können Vereine, Initiativen und Organisationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen.
31. Januar 2022

Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 300 Schecks beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.

„Gerade kleine Vereine und Initiativen stärken das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung – und zwar ganz konkret vor Ort. Mit dem Inklusionsscheck unterstützen wir sie unkompliziert und unbürokratisch dabei, ihre Angebote inklusiv zu gestalten. Ich freue mich, wenn der Inklusionsscheck auch dieses Jahr wieder gut angenommen wird. Mit ihm leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben”, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Vom inklusiven Gartenprojekt eines Kleingartenvereins über die barrierefreie Umgestaltung eines Vereinsheims bis hin zu Sportfesten für junge Menschen mit Behinderung: Im vergangenen Jahr bewilligte das Land mehr als 200 Inklusionsschecks für ein breites Spektrum von Maßnahmen.

Wegen der Pandemie mussten viele Vereine und Initiativen ihre Angebote dabei in den digitalen Raum verlegen. Mit Unterstützung des Inklusionsschecks konnten zahlreiche Anbieter ihre Internetauftritte barrierefrei umbauen oder Workshops im Videoformat durchführen.

Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben müssen. Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, 2022 umgesetzt und nicht von einer anderen Stelle öffentlich gefördert werden.