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Beratungsstellen Arbeit setzen Unterstützung fort

Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht in mehreren Sprachen übersetzt

Hilfe bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsausbeutung: Beratungsstellen Arbeit setzen Unterstützung fort

Minister Laumann: Es ist wichtig, dass Menschen ihre Rechte kennen, beraten werden und sich wehren können

Auch ab dem 1. Januar 2023 unterstützen die nordrhein-westfälischen Beratungsstellen Arbeit weiterhin arbeitslose, prekär beschäftigte und von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen. Seit 2021 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die unabhängigen ortsnahen Anlaufstellen. Nun werden sie für weitere drei Jahre bis Ende 2025 gefördert und zudem personell aufgestockt. Das Land fördert die Weiterführung mit rund 25 Millionen Euro über drei Jahre.
7. Oktober 2022
In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist eine Beratungsstelle Arbeit angesiedelt. Die Beratungen werden landesweit an mehr als 100 Standorten durchgeführt.

„Die meisten Arbeitgeber behandeln ihre Beschäftigten fair und gerecht. Aber leider gibt es auch schwarze Schafe, die ihre Beschäftigten ausbeuten. Das verurteile ich aufs Schärfste. Ihnen gilt das klare Signal: Arbeitsausbeutung und illegale Beschäftigung werden nicht geduldet. Wir haben mit den Beratungsstellen Arbeit ein ortsnahes Angebot zur Unterstützung von Betroffenen geschaffen, das durch Ratsuchende intensiv in Anspruch genommen wird. Alleine im Jahr 2021 haben über 60.000 dokumentierte Beratungen stattgefunden“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Es ist wichtig, dass Menschen ihre Rechte kennen, beraten werden und sich zur Wehr setzen können. Mit den Beratungsstellen sind wir nah bei den Menschen. Das hilft ihnen, sich zu wehren.“

Die Beratungsstellen Arbeit informieren zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, unterstützen bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen und bieten Rat bei prekären oder ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Dabei sind sie zentraler Teil des landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung. Sie beraten aufsuchend vor Ort, in Sprechstunden, telefonisch oder digital. Zukünftig richten sie verstärktes Augenmerk auf die Unterstützung von Menschen die sich aufgrund des Ukraine-Kriegs in Nordrhein-Westfalen befinden Sie beraten beispielsweise hinsichtlich Fragen der Existenzsicherung und der Vermeidung von prekärer Beschäftigung. Um den erhöhten Beratungsbedarf zu decken, werden die Stellenkontingente in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ab 1. Januar 2023 befristet für zwei Jahre um je 0,5 Personalstellen aufgestockt.

In vielen Kreisen und kreisfreien Städten können die bisherigen Träger ihre Arbeit weiter fortsetzen und weiterentwickeln, es wurden auch neue Träger zur Umsetzung ausgewählt. Die Liste der für eine Förderung für eine Beratungsstelle Arbeit vorgesehenen Träger finden Sie hier. Diese ausgewählten Träger sind nun aufgerufen, einen Förderantrag bei der für sie zuständigen Bezirksregierung zu stellen.