Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Test- und Quarantäneregelungen in der Fleischindustrie

Foto zeigt einen Zeitungsstapel

Gesundheitsministerium zu Test- und Quarantäneregelungen in der Fleischindustrie

Stellungnahme zur Berichterstattung über Vorgehen im Kreis Gütersloh

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium stellt aufgrund der gestrigen Berichterstattung über die Firma Tönnies und das Gesundheitsamt Gütersloh Folgendes klar: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Kreise und kreisfreien Städte verfolgen gegenüber der Schlachtindustrie ein sehr konsequentes Kontrollregime. Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich durch die Kreise und kreisfreien Städte.
21. Februar 2022
Im konkreten, in der Berichterstattung genannten Fall war das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Kreis Gütersloh bei der engmaschigen Überwachung der Firma Tönnies transparent über das Vorgehen informiert und betrachtete das Vorgehen des Kreises nicht zuletzt aufgrund des engmaschigen Testregimes bei der Firma Tönnies auch nicht als bedenklich. Die Einholung einer Erlaubnis für das in der Berichterstattung genannte Quarantäneregime gab es nicht.

Zum Hintergrund der Berichterstattung sei folgendes gesagt: Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das seit dem 1. Januar 2022 landesweit auch für geimpfte, bzw. genesene Mitarbeitende der Fleischindustrie regelmäßig einmal pro Woche Testungen gemäß § 28b Absatz 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes eingeführt hat. Es ist also mindestens wöchentlich ein Antigenschnelltest durchzuführen.

Diese Maßnahme dient der Steigerung des Sicherungsniveaus in den Schlachtbetrieben des Landes. In dem Zusammenhang sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen in der Fleischwirtschaft in der vierten Kalenderwoche zehn Prozent der nicht immunisierten und vier Prozent der immunisierten Beschäftigten positiv getestet worden. So konnte einer größeren Ausbreitung der Infektion in der Fleischwirtschaft entgegen gewirkt werden.

Die Firma Tönnies hat sich in den ersten zwei Kalenderwochen dazu entschieden, für die Testung von geimpften, bzw. genesenen Beschäftigten PCR-Tests zu nutzen. In der Übergangszeit nach Einführung des neuen Testregimes konnten daher Fälle auftreten, bei denen bei Personen im Rahmen der sensitiven PCR-Tests auch positive Testergebnisse mit einem sehr hohen ct-Wert ausgewiesen wurden (Hinweis: Ein höherer Wert weist auf niedrigere Infektiosität hin, ein niedriger auf hohe Infektiosität). Solche Werte können sowohl auf eine beginnende wie auch eine abklingende oder bereits überwundene Infektion hinweisen.

Da die geimpften und genesenen Mitarbeiter vor dem Jahreswechsel nicht getestet wurden, konnten kurzfristige PCR-Nachtestungen dazu dienen, diese Frage zu klären. Bei einer beginnenden Infektion müsste der Wert im Folgetest geringer gewesen sein und die Isolierung war fortzusetzen. Ein ansteigender ct-Wert wäre Zeichen für eine bereits vorher überwundene Infektion und bei Symptomfreiheit keine weitere Isolierung erforderlich gewesen.

Ob und wie die Gesundheitsämter hier entsprechende Regelungen vorsehen, liegt in ihrer fachlichen Entscheidungshoheit und ist mit dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales nicht vorab abzusprechen. Rechtsgrundlage ist hierzu der landesweit gültige § 17 Test- und Quarantäneverordnung.