Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Dienstag an
Nach Auswertung der am 25. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab dem kommenden Dienstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
25. April 2021
- Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
- Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Heinsberg und in der Stadt Oberhausen.
- Ebenfalls ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 zusätzlich in der Stadt Bielefeld und im Kreis Herford.
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