©Foto: Zoll
Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Arbeitsminister Laumann und Wirtschaftsminister Pinkwart berichten gemeinsam mit der Generalzolldirektion über die landesweiten Aktionstage
Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben vom 25. bis 29. Oktober 2021 die diesjährigen „landesweiten Aktionstage“ stattgefunden. Über 600 Einsatzkräfte waren an den Kontrollen beteiligt, die jetzt zum zweiten Mal in der Baubranche stattfanden. Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt 132 Baustellen mit 692 Arbeitgebern sowie rund 1.900 Beschäftigten.
9. November 2021
Weiter heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des NRW-Arbeitsministeriumsund des NRW-Wirtschaftsministeriums:
Mit dabei waren Zollbeamte, Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden und Institutionen, darunter die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die Polizei, die Ausländerbehörden und die Rentenversicherung sowie die Handwerkskammer Münster.
Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften (u. a. Absturzsicherungen, Gerüstverankerungen, Schutzkleidung, Gefahrstoffe). Insgesamt stellten die Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung über 2.000 Verstöße fest. Fast 80 Prozent davon betrafen Mängel, die tödliche Folgen haben können: Dies waren beispielsweise fehlende Absturzsicherungen und mangelhafte Gerüste, gefolgt von unsicheren Verkehrswegen und fehlenden Prüfungen der Arbeitsmittel.
Aufgrund gravierender Arbeitsschutzmängel wurde die Weiterarbeit in Teilbereichen komplett untersagt; zum Beispiel bei Arbeitsplätzen, die an hochgelegenen und ungesicherten Deckenkanten lagen.
Die Situation der sanitären Einrichtungen hingegen hat sich im Vergleich zu früheren Kontrollen deutlich verbessert. Dieses positive Ergebnis ist auch auf Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Eine weitere positive Feststellung konnte die Arbeitsschutzverwaltung bei der Überprüfung der Unterkünfte treffen: Die im Rahmen der Aktionstage kontrollierten Unterkünfte waren ganz überwiegend in einem guten Zustand.
„Wer Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält, setzt sowohl die Sicherheit als auch die Gesundheit seiner Beschäftigten aufs Spiel. Gerade auf Baustellen gilt es, das zu vermeiden. Deshalb haben wir unsere vereinten Kontrollkräfte erneut in diese Branche geschickt“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Auch wenn viele Betriebe sich an Gesetze halten würden, verursachten die „schwarzen Schafe“ enorme Ausfälle in den sozialen Sicherungssystemen.
„Schwarzarbeit macht die offizielle Arbeit immer teurer, weil sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht an der Finanzierung der sozialen Sicherung beteiligen“, begründet Minister Laumann das Engagement gegen Schwarzarbeit. „Was mich aber zuversichtlich stimmt: Aufsicht und Kontrollen wirken. Nach unseren scharfen Kontrollen und der öffentlichen Diskussion haben wir im Bereich der Unterkünfte und der Sozialräume durchaus Verbesserungen festgestellt. Das ist gut für die Menschen in den Betrieben“.
Die Beschäftigten der Kommunen fanden bei den Kontrollen der Baustellen rund 105 Anhaltspunkte für Verstöße nach der Handwerks- und Gewerbeordnung. Hierzu zählen beispielsweise die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne die Eintragung in die Handwerksrolle, die unterlassene Gewerbeanzeige oder das Fehlen der Reisegewerbekarte.
Neben Verstößen gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten haben die Einsatzkräfte auch Fälle der unangezeigten grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Handwerker festgestellt. Im Nachgang werden entsprechende Verfahren gegen die Betroffenen eingeleitet.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch derartige Verstöße wird der faire Wettbewerb verzerrt. Es entsteht ein großer wirtschaftlicher Schaden zu Lasten der ehrlichen Unternehmen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Bürgerinnen und Bürger. Gerade im Baugewerbe leisten die Handwerker und Gewerbetreibende während der Pandemie und im Rahmen des Wideraufbaus nach dem Hochwasser einen immensen Beitrag zur Rückkehr in die Normalität. Daher müssen wir die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren weiter intensivieren. Nur so können wir ehrliche Arbeit schützen und die Schwarzarbeit effizient und effektiv bekämpfen.“
Für die Bediensteten der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ergaben sich in 112 Fällen Hinweise darauf, dass die vorgeschriebenen Mindestlöhne nicht gezahlt werden. In 74 Fällen wird geprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in richtiger Höhe abgeführt wurden. Darüber hinaus wurde in 90 Fällen Anhaltspunkte für aufenthaltsrechtliche Verstöße, in 33 Fällen Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit, in 34 Fällen Leistungsmissbrauch sowie in drei Fällen Anhaltspunkte für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle im Rahmen der noch andauernden Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestätigen, werden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus werden bereits zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund unmittelbar vor Ort aufgedeckter Verstöße gegen die Sofortmeldungspflicht, die Pflicht zur Mitführung von Ausweispapieren etc. geführt.
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betonte ausdrücklich die wichtige Zusammenarbeit der Behörden: „Diese landesweite Kontrollaktion ist ein gutes Beispiel für den gemeinsamen, erfolgreichen Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Deshalb werden wir als Zollverwaltung die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnerbehörden weiter vertiefen.“
Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben gerne die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter.
Mit dabei waren Zollbeamte, Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden und Institutionen, darunter die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die Polizei, die Ausländerbehörden und die Rentenversicherung sowie die Handwerkskammer Münster.
Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften (u. a. Absturzsicherungen, Gerüstverankerungen, Schutzkleidung, Gefahrstoffe). Insgesamt stellten die Baustellenkontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung über 2.000 Verstöße fest. Fast 80 Prozent davon betrafen Mängel, die tödliche Folgen haben können: Dies waren beispielsweise fehlende Absturzsicherungen und mangelhafte Gerüste, gefolgt von unsicheren Verkehrswegen und fehlenden Prüfungen der Arbeitsmittel.
Aufgrund gravierender Arbeitsschutzmängel wurde die Weiterarbeit in Teilbereichen komplett untersagt; zum Beispiel bei Arbeitsplätzen, die an hochgelegenen und ungesicherten Deckenkanten lagen.
Die Situation der sanitären Einrichtungen hingegen hat sich im Vergleich zu früheren Kontrollen deutlich verbessert. Dieses positive Ergebnis ist auch auf Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Eine weitere positive Feststellung konnte die Arbeitsschutzverwaltung bei der Überprüfung der Unterkünfte treffen: Die im Rahmen der Aktionstage kontrollierten Unterkünfte waren ganz überwiegend in einem guten Zustand.
„Wer Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält, setzt sowohl die Sicherheit als auch die Gesundheit seiner Beschäftigten aufs Spiel. Gerade auf Baustellen gilt es, das zu vermeiden. Deshalb haben wir unsere vereinten Kontrollkräfte erneut in diese Branche geschickt“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Auch wenn viele Betriebe sich an Gesetze halten würden, verursachten die „schwarzen Schafe“ enorme Ausfälle in den sozialen Sicherungssystemen.
„Schwarzarbeit macht die offizielle Arbeit immer teurer, weil sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht an der Finanzierung der sozialen Sicherung beteiligen“, begründet Minister Laumann das Engagement gegen Schwarzarbeit. „Was mich aber zuversichtlich stimmt: Aufsicht und Kontrollen wirken. Nach unseren scharfen Kontrollen und der öffentlichen Diskussion haben wir im Bereich der Unterkünfte und der Sozialräume durchaus Verbesserungen festgestellt. Das ist gut für die Menschen in den Betrieben“.
Die Beschäftigten der Kommunen fanden bei den Kontrollen der Baustellen rund 105 Anhaltspunkte für Verstöße nach der Handwerks- und Gewerbeordnung. Hierzu zählen beispielsweise die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne die Eintragung in die Handwerksrolle, die unterlassene Gewerbeanzeige oder das Fehlen der Reisegewerbekarte.
Neben Verstößen gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten haben die Einsatzkräfte auch Fälle der unangezeigten grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Handwerker festgestellt. Im Nachgang werden entsprechende Verfahren gegen die Betroffenen eingeleitet.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch derartige Verstöße wird der faire Wettbewerb verzerrt. Es entsteht ein großer wirtschaftlicher Schaden zu Lasten der ehrlichen Unternehmen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Bürgerinnen und Bürger. Gerade im Baugewerbe leisten die Handwerker und Gewerbetreibende während der Pandemie und im Rahmen des Wideraufbaus nach dem Hochwasser einen immensen Beitrag zur Rückkehr in die Normalität. Daher müssen wir die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren weiter intensivieren. Nur so können wir ehrliche Arbeit schützen und die Schwarzarbeit effizient und effektiv bekämpfen.“
Für die Bediensteten der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ergaben sich in 112 Fällen Hinweise darauf, dass die vorgeschriebenen Mindestlöhne nicht gezahlt werden. In 74 Fällen wird geprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in richtiger Höhe abgeführt wurden. Darüber hinaus wurde in 90 Fällen Anhaltspunkte für aufenthaltsrechtliche Verstöße, in 33 Fällen Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit, in 34 Fällen Leistungsmissbrauch sowie in drei Fällen Anhaltspunkte für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle im Rahmen der noch andauernden Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestätigen, werden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus werden bereits zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund unmittelbar vor Ort aufgedeckter Verstöße gegen die Sofortmeldungspflicht, die Pflicht zur Mitführung von Ausweispapieren etc. geführt.
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betonte ausdrücklich die wichtige Zusammenarbeit der Behörden: „Diese landesweite Kontrollaktion ist ein gutes Beispiel für den gemeinsamen, erfolgreichen Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Deshalb werden wir als Zollverwaltung die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnerbehörden weiter vertiefen.“
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