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Fleischindustrie: Land verfügt neue Infektionsschutzvorschriften

Fleischer arbeiten an einem großen Tisch und zerteilen Schweinerücken.

Fleischindustrie: Land verfügt neue Infektionsschutzvorschriften für Betriebe

Regelmäßige Tests der Beschäftigten und Erhebung ihrer Kontaktdaten vorgeschrieben

Die Beschäftigten in den Betrieben der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen müssen künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Das schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor.
27. Juni 2020


Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Juli 2020 für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten – unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handelt.

Die Betriebe werden zudem verpflichtet, die Namen und Wohn- bzw. Aufenthaltsadressen sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesender Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls den Behörden verfügbar machen zu können.

„Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs bzw. eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten",erklärt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Darum wollen wir den Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken. Das frühzeitige Erkennen von Infektionen ist ein zentraler Schlüssel dazu."

Und weiter: „Für die Kontaktpersonennachverfolgung ist es zudem zwingend notwendig, die aktuellen Kontaktdaten der Menschen zu haben, die sich auf dem Betriebsgelände aufgehalten haben. Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen.“

Er erinnert in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die konsequente Einhaltung der Arbeitsschutzstandards, denen gerade in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zukommt.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.