©Grafik: MAGS / bildmagnet
Erlass regelt aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen
15 Kreise und kreisfreie Städte erhalten Sonderkontingente
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales Nordrhein-Westfalen hat 15 Kreisen und kreisfreien Städten Sonderkontingente mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zugewiesen. Insgesamt stehen 33.000 Impfdosen zur Verfügung (Stand: 13. Mai 2021).
13. Mai 2021
Die ausgewählten Kreise und kreisfreien Städte sind aufgefordert worden, dem Ministerium bis Montag, 17. Mai, ein Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen vorzulegen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir kommen mit dem Sonderkontingent dem Wunsch der Kreise und kreisfreien Städte nach, gezielt in vulnerablen Sozialräumen mit einer hohen 7-Tages-Inzidenz impfen zu können. Unsere Impfkontinente sind allerdings sehr begrenzt, sodass wir eine Auswahl treffen mussten. Die Impfdosen von BioNTech und Moderna sind in den Impfzentren für den Mai bereits verplant. Daher können wir lediglich auf die Impfdosen von Johnson & Johsnon zurückgreifen. Diese stellen wir nun zur Verfügung.”
Die folgenden Kreise und kreisfreien Städte wurden auf Grundlage der Mindestsicherungsquote (zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfängerinnen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ausweist) und der 7-Tages-Inzidenz ausgewählt und müssen dem Land ein Kurzkonzept einreichen, damit ihnen die zusätzlichen Impfdosen zugeteilt werden können:
Das Land wird ein Sonderkontingent in Höhe von 100.000 Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung stellen. Bislang hat das Land rund 50.000 Impfdosen an Kreise und kreisfreie Städte verteilt, die sowohl für die Impfungen von Wohnungs- und Obdachlosen als auch für Stadtteilimpfungen genutzt werden können. Neben den nun zugesagten 33.000 Impfdosen wird das Land weitere Sonderkontingente für Stadtteilimpfungen zur Verfügung stellen, sobald weitere Impfdosen zur Verfügung stehen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir kommen mit dem Sonderkontingent dem Wunsch der Kreise und kreisfreien Städte nach, gezielt in vulnerablen Sozialräumen mit einer hohen 7-Tages-Inzidenz impfen zu können. Unsere Impfkontinente sind allerdings sehr begrenzt, sodass wir eine Auswahl treffen mussten. Die Impfdosen von BioNTech und Moderna sind in den Impfzentren für den Mai bereits verplant. Daher können wir lediglich auf die Impfdosen von Johnson & Johsnon zurückgreifen. Diese stellen wir nun zur Verfügung.”
Die folgenden Kreise und kreisfreien Städte wurden auf Grundlage der Mindestsicherungsquote (zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfängerinnen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ausweist) und der 7-Tages-Inzidenz ausgewählt und müssen dem Land ein Kurzkonzept einreichen, damit ihnen die zusätzlichen Impfdosen zugeteilt werden können:
- Hagen
- Dortmund
- Gelsenkirchen
- Krefeld
- Leverkusen
- Wuppertal
- Herne
- Bielefeld
- Duisburg
- Hamm
- Köln
- Kreis Mettmann
- Solingen
- Oberhausen
- Remscheid
Das Land wird ein Sonderkontingent in Höhe von 100.000 Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung stellen. Bislang hat das Land rund 50.000 Impfdosen an Kreise und kreisfreie Städte verteilt, die sowohl für die Impfungen von Wohnungs- und Obdachlosen als auch für Stadtteilimpfungen genutzt werden können. Neben den nun zugesagten 33.000 Impfdosen wird das Land weitere Sonderkontingente für Stadtteilimpfungen zur Verfügung stellen, sobald weitere Impfdosen zur Verfügung stehen.
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