Entgeltgrenze bei Minijobbern: Nordrhein-Westfalen startet Bundesratsinitiative
Zum Hintergrund: Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) dürfen Arbeitnehmer bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Die aktuell geltende starre Entgeltgrenze führt dazu, dass geringfügig Beschäftigte nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten dürfen. Mit jeder weiteren Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren sich diese Stunden. Konnten geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53 Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten, sind es seit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2017 auf 8,84 Euro nur noch rund 51 Stunden.
Die Bundesratsinitiative sieht auch vor, die Gleitzone für den Niedriglohnbereich, in der Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, von 850 Euro auf 1.300 Euro zu erhöhen. Dies entspricht der Regelung im sogenannten Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf sieht allerdings vor, diese Grenze ebenfalls entsprechend der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns zu dynamisieren. Darüber hinaus sollen die reduzierten Beiträge in der Gleitzone künftig nicht mehr zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Laumann: „Dies ist zumindest ein kleiner Baustein zur Bekämpfung der Altersarmut, auch wenn klar sein sollte, dass letztlich nur anständig bezahlte Arbeit in einem regulären Arbeitsverhältnis wirksam vor Armut im Alter schützen kann.“
Eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen für Mini- und Midi-Jobs (Gleitzone) war bereits im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag vereinbart worden. Bundesweit gibt es an die sieben Millionen Minijobber. Allein in Nordrhein-Westfalen sind es rund 1,7 Millionen.
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