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Mutterschutz - Veranstaltung zur Novellierung

Staatssekretär Dr. Edmund Heller am Rednerpult

Informationsveranstaltung des Ministeriums: Der neue Mutterschutz in Nordrhein-Westfalen

MAGS informierte zu den ab 2018 geltenden Neuregelungen

Nach mehr als 65 Jahren ist das Mutterschutzgesetz von 1952 erstmals grundlegend reformiert und den aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst worden. Das neue Mutterschutzgesetz wird am 1. Januar 2018 vollständig in Kraft treten.
6. November 2017
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hatalle Akteure rund um den Mutterschutz eingeladen, sich auf einer Veranstaltung in Düsseldorf über die Neuregelungen beim Mutterschutz zu informieren und auszutauschen. Eingeladen waren unter anderem Arbeitgeber und ihre Verbände, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte sowie Frauen-, Betriebs- und Werksärzte.

„Wir wollen alle Akteure für dieses wichtige Thema sensibilisieren“, sagte Staatssekretär Dr. Edmund Heller zu Beginn der Veranstaltung. „Ziel des neuen Mutterschutzes ist ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes einerseits und der Fortführung der Beschäftigung oder Ausbildung der Frau andererseits.“

Zentrale Neuerung im Mutterschutzgesetz des Bundes ist die Erweiterung des Geltungsbereichs: Bisher waren insbesondere Frauen in einem Arbeitsverhältnis geschützt. Künftig gilt der Mutterschutz unter anderem auch für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die jeweilige Ausbildungsveranstaltung verpflichtend ist. Dies ist zum Beispiel bei verpflichtenden Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Pflichtpraktika im Rahmen der (hoch-) schulischen Ausbildung der Fall. Konkret: Die Schule bzw. Hochschule muss wie ein Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen bzw. Studentinnen und ihre ungeborenen Kinder keinen unverantwortbaren Gefährdungen, beispielsweise durch Gefahrstoffe oder Strahlungen ausgesetzt sind. Soweit der Gesundheitsschutz gewährleistet ist, ist der Frau die Fortführung der Ausbildung zu ermöglichen. Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit sollen vermieden beziehungsweise ausgeglichen werden, zum Beispiel durch Ersatztermine für Prüfungen.

Weitere Neuerungen sind die Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung und die Erweiterung des Kündigungsschutzes auch auf Fehlgeburten bei fortgeschrittener Schwangerschaft. Der Arbeitgeber bleibt weiter verpflichtet, die möglichen Gefährdungen für die Frau und das Kind zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Es wird jetzt aber ausdrücklich klargestellt, dass bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen zunächst eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen beziehungsweise ein Arbeitsplatzwechsel erwogen werden muss und ein Beschäftigungsverbot nur als letztes Mittel in Betracht kommt. In Nordrhein-Westfalen wird der Mutterschutz von den Bezirksregierungen als Arbeitsschutzbehörden überwacht, diese übernehmen künftig auch die Überwachung des Mutterschutzes der Bundesbeamtinnen und der Beamtinnen im Land.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA) die so genannteMutterschutzdrehscheibe mit wichtigen Terminen rund um die Schwangerschaft und einen Überblick der ab 1.1.2018 geltenden neuen Regelungen zum Mutterschutz veröffentlicht. Wird hier der voraussichtliche Geburtstermin eingestellt, lassen sich Termine wie Beginn des Mutterschutzes ablesen oder Zeitpunkte für den empfohlenen Ultraschall sowie Informationen, ab welchem Zeitpunkt oft schon erste Kindsbewegungen spürbar sind oder wann das Gehör des Babys voll entwickelt ist. Darüber hinaus beantwortet die Drehscheibe Fragen wie zum Beispiel: Gilt das neue Mutterschutzgesetz für mich? Wie bin ich am Arbeitsplatz geschützt? Oder welcher Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und nach der Geburt?

Die Drehscheibe kann bezogen werden über das Bestellsystem des Ministeriums

Weitere Informationen zum Mutterschutz im Internet unter www.mutterschutz.nrw.

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