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Landesregierung stellt jährlich Fördermittel in Höhe von rund 14 Millionen Euro bereit

Foto: Minister Laumann besucht die Werkkiste

Das neue Werkstattjahr: Jungen Menschen den Weg in die Ausbildung ebnen

Die Landesregierung hat in Kooperation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern in Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2018 das Werkstattjahr in neuer Form wieder eingeführt. Hierfür stellt das Ministerium Fördermittel des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich ebenfalls finanziell am Werkstattjahr, um landesweit insgesamt bis zu 1.600 Plätze zu fördern.
3. September 2018

Das Werkstattjahr richtet sich an Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule ohne ausreichende Betriebs- und Ausbildungsreife verlassen haben, aber erkennbare Leistungs- und Lernbereitschaft zeigen. Es verbindet berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit im Betrieb und bei einer Trägereinrichtung. Diese stellt zugleich eine sozialpädagogische Begleitung sicher. Durch die Verbindung von Arbeiten und Lernen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrittweise an das Ziel einer Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt.

„Der beste Schutz vor Arbeits- und Perspektivlosigkeit ist eine gute Ausbildung. Mit unserer Arbeitspolitik wollen wir mehr jungen Menschen als bisher den Weg in Ausbildung ebnen“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Mit dem praxis- und betriebsnahen Werkstattjahr geben wir jungen Menschen die Chance, ihre Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag und damit auf ein eigenverantwortliches Leben deutlich zu verbessern.“
„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Land eine wirtschaftsnahe Förderung für diese Jugendlichen anbieten können“, sagte Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesangentur für Arbeit. „Die Jugendlichen erleben während des Werkstattjahrs die Realität der Arbeitswelt. Zum Beispiel stellen sie marktfähige Produkte für reale Kunden her und lernen die betriebliche Wirklichkeit in Praktika kennen. Davon profitieren die Jugendlichen, die gut auf eine Ausbildung vorbereitet werden, und auch die Betriebe und Unternehmen in NRW, die Azubis suchen.“

Das Werkstattjahr verfolgt ein Lernarrangement, in dem Lern- und Arbeitsort eine Einheit bilden. In betrieblich strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereichen werden für reale Kunden marktfähige Produkte hergestellt bzw. Dienstleistungen angeboten. Das mögliche Spektrum an Berufsfeldern reicht dabei von Metall- oder Holzverarbeitung über Hotel- und Gastronomiegewerbe bis hin zu Gesundheits- und Pflegeberufen. In betrieblichen Praktika von bis zu sechs Monaten können sich die Jugendlichen nach entsprechender Vorbereitung beim Träger im realen Arbeitsalltag beweisen. Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten sie dabei.

Die Teilnahme am Werkstattjahr ist für die Jugendlichen zusätzlich mit einem finanziellen Anreiz verbunden: Auf Basis von regelmäßigen Beurteilungen können die Jugendlichen im Werkstattjahr eine anrechnungsfreie Leistungsprämie erhalten. Damit will die Landesregierung die Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft der Jugendlichen honorieren und die Motivation der jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer befördern.

Interessierte Jugendliche können sich bei ihrem örtlichen Jobcenter oder ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über das Werkstattjahr informieren und so feststellen, ob eine Teilnahme am Werkstattjahr für sie in Frage kommt.

Eckpunkte des Werkstattjahrs

  • Zielgruppe sind junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife/Berufseignung und multiplen Problemlagen, die eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen.
  • Platzkapazitäten: Es wird mit einem Angebot von bis zu 1.600 Teilnehmerplätzen pro Jahr kalkuliert.
  • Finanzierung: Es stehen pro Jahr Fördermittel des ESF/Landes in Höhe von rd. 14 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem beteiligen sich die Agenturen für Arbeit und Jobcenter als Sozialleistungsträger für die Rechtskreise SGB III bzw. SGB II an der Finanzierung des Werkstattjahrs.
  • Produktionsorientierter Ansatz: Das Werkstattjahr löst das bisherige Förderinstrument Produktionsschule ab. Der produktionsorientierte Ansatz bleibt im Werkstattjahr erhalten.
  • Weiterentwicklung: Das neue Werkstattjahr ist eine Weiterentwicklung aus den Erfahrungen des alten Werkstattjahrs 2005-2015 und der Produktionsschule.NRW 2013-2018. Die erfolgreichen Elemente aus beiden Programmen werden im neuen Werkstattjahr zusammengeführt.
  • Leistungsprämie: Die Jugendlichen können im Werkstattjahr eine aus Mitteln des ESF/Landes finanzierte und in den Rechtskreisen SGB II und SGB III anrechnungsfreie Leistungsprämie erhalten. Zu festen Zeitpunkten können die Jugendlichen auf Basis einer Leistungsbeurteilung eine Prämie erhalten.
  • Zuweisung: Arbeitsagenturen und Jobcenter weisen Teilnehmer zu, die Maßnahme wird beim Träger sowie bei kooperierenden Betrieben durchgeführt. Die reguläre Zuweisungsdauer beträgt 12 Monate.
  • Programmstart ist der 1. September 2018.

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