Corona-Notbremse in Nordrhein-Westfalen: Trotz sinkender Inzidenzen vorerst keine Lockerungen in betroffenen Kommunen
Corona-Schutzverordnung modifiziert: Neue Regeln für Aufhebung der Notbremse
Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es diese Woche noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben.
7. April 2021
Das gilt auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzidenzwerte seit drei Tagen wieder unter der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse durch die Landesregierung wieder aufzuheben.
Da der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung zum heutigen Tag die Corona-Schutzverordnung modifiziert.
Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich. Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der „Notbremse-Kommunen“ gegeben.
Minister Laumann: „Auch wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle. Wir müssen aktuell also besonders vorsichtig und besonnen agieren. Ein ‚Hin und Her‘ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“
In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Da der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung zum heutigen Tag die Corona-Schutzverordnung modifiziert.
Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich. Diese Voraussetzung ist derzeit noch in keiner der „Notbremse-Kommunen“ gegeben.
Minister Laumann: „Auch wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle. Wir müssen aktuell also besonders vorsichtig und besonnen agieren. Ein ‚Hin und Her‘ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“
In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen.
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