
Grafik: MAGS / bildmagnet
23. Dezember 2021
Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen sind drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich
Landesregierung setzt Empfehlung der STIKO und Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um
Damit setzt die Landesregierung die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom gestrigen Tag um.
Ziel ist es, durch den verkürzten Impfabstand mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung zu ermöglichen, somit schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Übertragung insbesondere der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu einzudämmen.