Auffrischungsimpfungen drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich

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23. Dezember 2021

Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen sind drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich

Landesregierung setzt Empfehlung der STIKO und Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um

Ab sofort sind im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich.

Damit setzt die Landesregierung die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom gestrigen Tag um. 

Ziel ist es, durch den verkürzten Impfabstand mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung zu ermöglichen, somit schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Übertragung insbesondere der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu einzudämmen.

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