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Land unterstützt Tafeln und weitere Einrichtungen der Lebensmittelverteilung

Lebensmittel auf einem Tisch

Antragsfrist verlängert: Land unterstützt nordrhein-westfälische Tafeln und weitere Einrichtungen der Lebensmittelverteilung mit bis zu einer Million Euro zusätzlich

Die bisherige Antragsfrist wurde bis zum 2. Dezember 2022 verlängert

Zur Abfederung steigender Energie- und Lebensmittelpreise hat die Landesregierung kürzlich ein Hilfspaket in Höhe von rund zwei Millionen Euro für die Tafeln und weitere Einrichtungen der Lebensmittelverteilung in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Die Antragsfrist endete am 10. November 2022. Aufgrund der hohen Nachfrage wird dieses Hilfspaket mit zusätzlichen Mitteln von bis zu einer Million Euro bis zum 2. Dezember 2022 verlängert.
23. November 2022
Damit stehen insgesamt bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung. Einrichtungen der Lebensmittelverteilung und die Tafeln, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, können ab sofort noch bis zum 2. Dezember 2022 finanzielle Unterstützung insbesondere für Strom-, Kraftstoff- und Heizkosten, Mieten, Verpackungsmaterial und diverse Verbrauchsgüter beantragen.

Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die wichtige Arbeit der Tafeln und Lebensmittelverteiler darf nicht gefährdet werden. Sie sind für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung in ihrem Alltag. Deswegen nehmen wir die große Nachfrage zum Anlass, die Antragsfrist noch einmal zu verlängern, um schnell und unbürokratisch zu helfen.“

Die lokalen Tafeln und Lebensmittelverteiler können für die fünf Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 jeweils bis zu 1.500 Euro monatlich zur Finanzierung gestiegener Ausgaben für Kraftstoffe, Energie und Heizung sowie zur Finanzierung laufender Betriebsausgaben (z.B. Mieten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz-Trennwände zur Corona-Prävention, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.) beantragen. Insgesamt stehen pro Einrichtung für diesen Zeitraum daher bis zu 7.500 Euro zur Verfügung. Die lokalen Tafeln stellen ihren Antrag beim Landesverband der Tafeln Nordrhein-Westfalen.

Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung stellen ihren Antrag beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dort finden sie auch die entsprechenden Antragsunterlagen: www.mags.nrw/armutsbekaempfung-lebensmittelverteiler

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