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Aktionsplan „NRW inklusiv“ veröffentlicht: Ministerien planen 177 Maßnahmen zur Stärkung der Inklusion
Minister Laumann: Aktionsplan setzt Impulse für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Das nordrhein-westfälische Sozialministerium hat den neuen Aktionsplan „NRW inklusiv“ veröffentlicht. Er bündelt insgesamt 177 laufende oder geplante Maßnahmen aller Landesministerien zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie betreffen alle Politikfelder und sind nach sogenannten „Lebenslagen“ gegliedert, beispielsweise „Familie und soziales Netz“, „Bildung und Ausbildung“, „Arbeit und materielle Lebenssituation“ und „Gesundheit und Gesundheitsversorgung“.
29. April 2022
Die Initiativen im Aktionsplan zielen unter anderem darauf ab, die Selbsthilfeverbände zu stärken, mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen auszubauen.
„Die Ministerien wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den kommenden Jahren entschlossen voranbringen. Unser Ziel ist mehr Inklusion in allen Lebensbereichen: Das ist das Signal des neuen Aktionsplans. Er setzt Impulse für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Der Aktionsplan ist in einem langen Prozess entstanden. In einem ersten Schritt hat das Sozialministerium den 2020 vorgelegten Teilhabebericht NRW ausgewertet, der erstmals statistische Daten zur Inklusion bezogen auf alle Lebenssituationen aufbereitet hat. Auf Basis von daraus abgeleiteten „inklusionspolitischen Leitlinien“ haben die Ressorts ihre Beiträge zum Aktionsplan beigesteuert.
Alle Mitglieder des Inklusionsbeirats NRW waren in die Erstellung eingebunden, insbesondere die Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen. Beratend einbezogen wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das das Land seit einigen Jahren bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleitet.
Die Aktualität des Aktionsplans wird durch eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen über die nächsten Jahre sichergestellt. Auch dabei werden Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 wurde die Zielperspektive einer inklusiven Gesellschaft zu geltendem Recht in Deutschland. Sie wurde zum Leitprinzip der politischen Bestrebungen und wird durch das Inklusionsgrundsätzegesetz des Landes (IGG NRW) auch im geltenden Landesrecht sichtbar.
Auch Versionen des Aktionsplans in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache (DGS) werden in Kürze vorliegen.
„Die Ministerien wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den kommenden Jahren entschlossen voranbringen. Unser Ziel ist mehr Inklusion in allen Lebensbereichen: Das ist das Signal des neuen Aktionsplans. Er setzt Impulse für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Der Aktionsplan ist in einem langen Prozess entstanden. In einem ersten Schritt hat das Sozialministerium den 2020 vorgelegten Teilhabebericht NRW ausgewertet, der erstmals statistische Daten zur Inklusion bezogen auf alle Lebenssituationen aufbereitet hat. Auf Basis von daraus abgeleiteten „inklusionspolitischen Leitlinien“ haben die Ressorts ihre Beiträge zum Aktionsplan beigesteuert.
Alle Mitglieder des Inklusionsbeirats NRW waren in die Erstellung eingebunden, insbesondere die Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen. Beratend einbezogen wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das das Land seit einigen Jahren bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleitet.
Die Aktualität des Aktionsplans wird durch eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen über die nächsten Jahre sichergestellt. Auch dabei werden Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt.
Hintergrund:
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 wurde die Zielperspektive einer inklusiven Gesellschaft zu geltendem Recht in Deutschland. Sie wurde zum Leitprinzip der politischen Bestrebungen und wird durch das Inklusionsgrundsätzegesetz des Landes (IGG NRW) auch im geltenden Landesrecht sichtbar.
Auch Versionen des Aktionsplans in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache (DGS) werden in Kürze vorliegen.
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