
Was können Pflegekammer und Pflegering leisten – und was nicht?
Pflegekammer |
Pflegering |
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Die Pflegekammer finanziert sich vor allem durch die Pflichtbeiträge Ihrer Mitglieder. |
Die Beiträge für den Pflegering sind voraussichtlich freiwillig. Anfangs wird das Land NRW die übrigen Kosten übernehmen. |
Weil sich die Pflegekammer hauptsächlich über Mitgliedsbeiträge finanziert, kann sie die Interessen aller Pflegefachkräfte unabhängig vertreten. |
Weil sich der Pflegering über staatliche Zuschüsse finanziert, ist er nicht unabhängig, sondern unterliegt staatlicher Finanzkontrolle. |
Der Pflegekammer werden umfangreiche staatliche Aufgaben übertragen, die sie dann eigenständig wahrnimmt. Unter anderem kann sie eine Berufsordnung selbst ausarbeiten und beschließen und damit eigenverantwortlich pflegefachliche und ethische Qualitätsstandards festsetzen. |
Eine Berufsordnung wird vom Staat erlassen und vom Pflegering in die Praxis umgesetzt. |
Sie regelt und fördert Fort- und Weiterbildungen eigenverantwortlich. |
Er fördert Fortbildungen und entwickelt Qualitätsrichtlinien. |
Sie wird bei Gesetzgebungsverfahren angehört, vertritt die Interessen der Pflegekräfte in allen wesentlichen Gremien und kann Sachverständige benennen. |
Der Pflegering kann zur Benennung von Sachverständigen herangezogen werden. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Gremien. |
Sie übernimmt Aufgaben im Rahmen der Berufsanerkennung ausländischer Fachkräfte wie z. B. die fachsprachliche Prüfung und die Organisation von Anpassungslehrgängen und Kenntnis- und Eignungsprüfungen. |
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Nur eine Pflegekammer kann die Interessen der Pflegekräfte Nordrhein-Westfalens in einer Bundespflegekammer vertreten. |
Wer ist dabei?
Mitglieder der Pflegekammer |
Mitglieder des Pflegerings |
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In der Pflegekammer ist eine Mitgliedschaft Pflicht. Und zwar für alle Pflegefachkräfte, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten und über folgende Berufsqualifikationen verfügen: |
Eine Mitgliedschaft im Pflegering ist freiwillig und nicht nur für Pflegekräfte möglich, sondern auch für Verbände und einschlägige Interessenvertretungen. Mitglieder werden können: |
Altenpflegerin und -pfleger |
Altenpflegerin und -pfleger |
Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger |
Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger |
Gesundheits- und Kinder-krankenpflegerin und -pflege |
Gesundheits- und Kinder-krankenpflegerin und -pfleger |
(perspektivisch) Pflegefachfrau und Pflegefachmann |
(perspektivisch) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner |
Angehörige der Assistenzberufe, z.B. staatlich anerkannte Altenpflegehelferinnen und -helfer, Krankenpflegehelferinnen und -helfer, Gesundheits- und Pflegeassistentinnen und -assistenten |
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Auszubildende und Studierende, sowie aktuell nicht berufstätige Pflegekräfte z. B. im Ruhestand |
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Interessenvertretungen, z. B. Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände |
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Für Auszubildende und Studierende, sowie Angehörige der Assistenzberufe und aktuell nicht berufstätige Pflegekräfte z. B. im Ruhestand würde die Möglichkeit bestehen, freiwillig Mitglied zu werden. Dies mit eingeschränkten Rechten und Pflichten. |
Ein Pflegering kann wegen seiner freiwilligen Mitgliedschaft eine breitere Zusammensetzung als die Pflegekammer haben, in welcher ausschließlich Pflegekräfte berufsständisch organisiert sind. |