
Behördenzuständigkeit
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes werden derzeit die Behördenzuständigkeiten vereinheitlicht. Die folgenden Aufgaben werden, mit Wirkung vom 1. Januar 2020, auf die fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen übertragen:
- Staatliche Anerkennung der Pflegeschulen
- Aufsicht einer rechtskonformen Ausbildung
- Zulassung zur staatlichen Prüfung / Prüfungsvorsitz im Rahmen der staatlichen Prüfung
- Erstellung der relevanten Urkunden und Zulassungen (Ausbildungszeugnis/ Zulassung zum Beruf)
Ziel des Reformprozesses im Rahmen der Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen ist es unter anderem auch, möglichst schlanke Verwaltungsverfahren und unkomplizierte Behördenzuständigkeiten für die generalistische Pflegeausbildung aufzubauen. Durch die Zentralisierung auf die fünf Bezirksregierungen entfallen zukünftig Doppelstrukturen, was die Verfahren bündelt und vereinfacht. Eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen und der sich daraus ergebenden Umsetzungsschritte wird zurzeit erarbeitet.