Neues Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz: Landesregierung bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein
Minister Laumann: Wir wollen die vielfältigen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des staatlichen Arbeitsschutzes bündeln und stärken
Die Errichtung des neuen Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) schreitet weiter voran: Nach Abschluss der Verbändeanhörung hat das Landeskabinett beschlossen, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Strukturen in den Landtag einzubringen.
Aus zwei Institutionen mit verschiedenen Schnittstellen soll eine neue, starke Einheit entstehen, in der die bisher vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) wahrgenommenen Aufgaben und Fachkompetenzen gebündelt werden. Dadurch soll die öffentliche Verwaltung in diesen Tätigkeitsbereichen insgesamt schlagkräftiger und effizienter aufgestellt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, die bisher bei den Bezirksregierungen verortete Aufsichtsfunktion über die unteren Gesundheitsbehörden auf das neue Landesamt zu übertragen.
„Wir stehen in der Gesundheitspolitik vor erheblichen und vielfältigen Herausforderungen. Wir müssen die gesundheitliche Versorgung sicherstellen – über alle Lebensphasen und über Sektorengrenzen hinweg und vor allem auch in besonderen Krisen oder Problemlagen. Die Schaffung des LfGA NRW ist eine der Konsequenzen, die wir aus den Erfahrungen mit der Coronapandemie ziehen. Sowohl der staatliche Arbeitsschutz als auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) haben zentrale Aufgaben in den Bereichen des Bevölkerungs- und Beschäftigtenschutzes inne. Das hat uns die Pandemie noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt. Um den ÖGD und den staatlichen Arbeitsschutz zu stärken, wollen wir beides unter einem Dach vereinen. Das schafft Synergien, reduziert Bürokratie und Abstimmungsaufwände und beschleunigt Arbeitsabläufe. Dafür möchte ich im Landtag um Zustimmung werben”, erklärt Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Mit dem LfGA NRW soll eine leistungsstarke Behörde eingerichtet werden, die die vielfältigen Aufgaben des LZG.NRW sowie des LIA gemeinsam und mit konzentrierter Kraft wahrnehmen wird. Die beiden Einrichtungen haben neben ihren jeweiligen spezifischen Aufgaben schon jetzt fachliche Schnittstellen. Durch das künftige Handeln unter einem Dach können deshalb Synergien gehoben werden – etwa bei der Entwicklung einer Präventionsstrategie, die alle Lebensphasen und jeweiligen Lebenswelten abdeckt. Auch im Bereich der für politische Entscheidungen zunehmend bedeutsameren Gesundheitsberichterstattung hat das künftig gemeinsame Handeln Vorteile, da Abstimmungsaufwände reduziert sowie Arbeitsabläufe beschleunigt und optimiert werden. Auf diese Weise soll das LfGA NRW sektorenübergreifend schnell und effizient handeln können.
Neben der Einrichtung des neuen Landesamts sieht der Gesetzentwurf zudem eine Aktualisierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vor. Unter anderem sollen bisher bereits pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung werden. Hierdurch kann – insbesondere in Krisenfällen – in allen für die Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Aufgabenbereichen ein schnelles und abgestimmtes Handeln des ÖGD sichergestellt werden.
Die bewährte dezentrale Struktur des ÖGD mit den 53 unteren Gesundheitsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen soll dabei natürlich beibehalten werden. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass das Landesamt künftig die Aufsicht der unteren Gesundheitsbehörden zentral wahrnimmt. Zugleich wird es als Partner der Kommunen agieren und bei vielen Themen als ihre beratende und unterstützende Einrichtung tätig sein.
Im Arbeitsschutz soll das LfGA NRW zur Unterstützungseinheit für die Arbeitsschutzverwaltung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie in den Arbeitsschutzdezernaten bei den Bezirksregierungen weiterentwickelt werden. Es soll unter anderem bei der Gesamtstrategie zur Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung, bei der Einführung des Serviceportals Arbeitsschutz NRW, mit Fachexperten zur Beratung beim Vollzug zu allen Themen des Arbeitsschutzes sowie durch Serviceleistungen für die ASV wie die telefonische Erstberatung für Bürgeranfragen unterstützen.
Der Gesetzentwurf sieht schließlich auch vor, dass das neue LfGA NRW die direkte Rechtsnachfolge des LZG.NRW sowie des LIA übernimmt, einschließlich der Aufgaben und des Personals. Die insbesondere in der neuen Zentralabteilung gewonnenen Synergieeffekte werden zur Stärkung der Fachaufgaben des neuen Landesamtes genutzt. Sitz der neuen Landesoberbehörde soll Bochum sein. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales freut sich sehr darauf, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des künftigen LfGA NRW, die diesen Weg maßgeblich mitgestaltet haben, ein neues Kapitel im Bereich der Themenfelder Gesundheit und Arbeitsschutz aufzuschlagen. Die Leitung des Amtes soll Frau Dr. Simone Gurlit übernehmen, die zum 1. Februar 2024 ihren Dienst als Direktorin des LZG.NRW angetreten hat.
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