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Minister Laumann zieht positive Zwischenbilanz nach fünf Jahren Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Minister Laumann zieht positive Zwischenbilanz nach fünf Jahren Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Sehr gefragt und fest etabliert: Minister Laumann zieht positive Zwischenbilanz nach fünf Jahren Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Bislang 4.825 Bewerbungen auf insgesamt 1.043 Studienplätze seit Einführung der Quote

Einen Teil der Medizinstudienplätze vergibt Nordrhein-Westfalen nach einem eigens entwickelten Auswahlverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden: Das ist der Kern der Landarztquote, die das Land zum Wintersemester 2019/2020 als erstes Bundesland eingeführt hat. 

19. September 2024

Rund fünf Jahre später haben das Gesundheitsministerium und weitere beteiligte Partner aus dem Gesundheitswesen bei einer Pressekonferenz in Bochum eine positive Zwischenbilanz gezogen: Die Landarztquote stößt nach wie vor auf große Nachfrage. Zukünftig wird sie zudem einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden hausärztlichen Versorgung leisten. Der Blick auf andere Länder zeigt auch, dass Nordrhein-Westfalen erneut Vorreiter gewesen ist: Inzwischen haben zehn andere Länder eine eigene Landarztquote eingeführt.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Fünf Jahre nach dem Start der Landarztquote steht fest: Die Landarztquote ist sehr gefragt und nicht mehr wegzudenken. In allen elf Auswahlverfahren, die wir bisher durchgeführt haben, überstieg die Zahl der Bewerbungen die der verfügbaren Studienplätze. Das zeigt, dass es viele junge Menschen gibt, die später einmal als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land arbeiten wollen. Ihnen bieten wir mit der Landarztquote eine extra Chance für einen Medizinstudienplatz an, für den sie nicht unbedingt ein Spitzenabitur, aber die Motivation sowie eine besondere Eignung mitbringen müssen, sich für die Gesundheit von Menschen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen einzusetzen. Denn wir werden sie zukünftig dringend brauchen. Mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und -ärzte in NRW ist über 55 Jahre alt. Verstärkt durch die demografische Entwicklung der Gesellschaft gibt es also einen erheblichen Nachbesetzungsbedarf – gerade auf dem Land.“

Und weiter: „Neben dem Hausarztaktionsprogramm, der Gründung der neuen Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld sowie der Verdopplung von Medizinstudienplätzen an der Universität Witten-Herdecke ist die Landarztquote ein weiterer wichtiger Baustein, um eine möglichst wohnortnahe hausärztliche Versorgung auch in Zukunft zu erhalten. Es freut mich sehr, dass die Landarztquote Schule gemacht hat und auch andere Länder sie nach nordrhein-westfälischem Vorbild eingeführt haben.“  

„Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen hat bundesweit das erste Bewerbungsverfahren für Landarzt-Studierende entwickelt und umgesetzt. Wir begleiten die Studentinnen und Studenten von der ersten Stunde an über die gesamte Vertragslaufzeit von etwa 20 Jahren. Dass die Ersten nun bald ihr Studium beenden und in die ärztliche Weiterbildung starten, ist ein toller Erfolg – für die Menschen und die Landarztquote.“, so Dr. Simone Gurlit, Direktorin des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW).

Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein: „Die Landarztquote eröffnet jungen Menschen mit besonderem Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit auf dem Land einen Zugang zum Medizinstudium.“

„Die hohe Bewerberzahl für die Landarztquote belegt die Attraktivität der Berufsperspektive als Ärztin oder Arzt für junge Menschen“, erklärt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL). Die Kammer begrüße, dass die Zahl der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen bereits erhöht worden sei. Doch es brauche weitere Anstrengungen: „Die Zahl der Studienplätze reicht derzeit noch nicht aus, den Mangel an Haus- und Fachärzten auszugleichen.“  

Über die Landarztquote werden aktuell in Nordrhein-Westfalen pro Jahr rund 180 Studienplätze an den Universitäten in der Trägerschaft des Landes, die ein Studium der Humanmedizin anbieten (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg-Essen, Düsseldorf, Köln und Münster) vergeben. In den 11 bisher abgeschlossenen Auswahlverfahren haben sich insgesamt 4.825 Personen auf 1.043 zur Verfügung stehende Medizinstudienplätze im Rahmen der Landarztquote beworben. Bei den letzten Verfahren gab es mindestens doppelt, für die Sommersemester sogar sieben- bis achtmal so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie zu vergebene Studienplätze.

Aktuell studieren 800 Personen im Rahmen der nordrhein-westfälischen Landarztquote. Mit dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025, welches am 7. Oktober 2024 startet, werden vorrausichtlich rund 150 weitere junge Menschen ihr Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote aufnehmen. Insgesamt zeigt sich, dass die Studienabbrecherquote von Studierenden im Rahmen der Landarztquote und den von Studierenden, die ihren Medizinstudienplatz auf dem regulären Weg erhalten haben, vergleichbar sind. Sie liegt bei den Landarztquoten-Studierenden bei durchschnittlich 4 Prozent. Die ersten Studierenden im Rahmen der Landarztquote in Nordrhein-Westfalen werden im Wintersemester 2025/2026 ihr Studium abschließen und im Zuge ihrer Facharztweiterbildung in die hausärztliche Versorgung einsteigen. Die Weiterbildung dauert in der Regel fünf Jahre.

Das Bewerbungsverfahren für das Sommersemester 2025, bei dem 26 Studienplätze in Köln und Münster vergeben werden, läuft aktuell. Bis zum 30. September sind Bewerbungen online unter https://bewerberportal.landarztgesetz.nrw möglich. Bei der Antragstellung können Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden, in denen ein Studium im Rahmen der Landarztquote angeboten wird, welche bei der Studienplatzvergabe, soweit wie möglich, Berücksichtigung finden.

Hintergrund zur Landarztquote:

Über eine Vorabquote werden in Nordrhein-Westfalen 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes an ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote ist das Landeszentrum Gesundheit (LZG).

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Für die erste Auswahlstufe sind Bildungserfolge, kognitives Leistungsvermögen und berufspraktische Erfahrungen maßgeblich: Hier wird die Hochschulzugangsberechtigung mit 30 Prozent, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit in einem geregelten medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Auswahlstufe werden die personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen sowie die Motivation geprüft, welche für die Tätigkeit als Landärztin bzw. Landarzt von besonderer Bedeutung sind.

Grundlage der Landarztquote Nordrhein-Westfalen bildet das am 18. Dezember 2018 vom Landtag verabschiedete Landarztgesetz (LAG NRW).