Minister Laumann erklärt Tarifvertrag für Auszubildende im Gaststätten- und Hotelgewerbe für allgemeinverbindlich
Verbindliche Ausbildungsvergütung für mehr als 6.600 Auszubildende rückwirkend ab dem 1. August 2024
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr gemeinsam geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend zum 1. August 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.
Nach diesem Tarifvertrag sind die Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe zum neuen Ausbildungsjahr ab dem 1. August 2024 um jeweils 50 Euro gestiegen: im ersten Jahr auf 1.150 Euro, im zweiten Jahr auf 1.250 Euro und im dritten Jahr auf 1.350 Euro.
Die Ausbildungsvergütungen werden nach zwölf Monaten zum 1. August 2025 um jeweils weitere 50 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages gelten diese Ausbildungsvergütungen für alle gut 6.600 Auszubildenden in Hotel- und Gastronomiebetrieben in Nordrhein-Westfalen. Sie sind damit auch für die Betriebe bindend, die bisher nicht tarifgebunden waren.
„Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument und ich freue mich, dass die Tarifpartner erneut einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt haben“, erklärt dazu Arbeitsminister Laumann. „Die höheren Vergütungen für Auszubildende im Gastgewerbe können dazu beitragen, die Ausbildung attraktiver zu machen. Denn klar ist: Ohne Auszubildende würde sich der Fachkräftemangel im Hotel- und Gastgewerbe in Zukunft weiter verschärfen.“
Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe waren im Jahr 2022 rund 294.000 Menschen in über 47.000 Niederlassungen beschäftigt.
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