G.I.B./ Foto: Joe Kramer
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Teilzeitausbildung TEP – Ministerbesuch
Peter Hammerschmid, Ausbildungsberater der Handwerkskammer Düsseldorf (l.) unterstützt die Teilzeitberufsausbildung: „Während Teilzeit im Arbeitsleben selbstverständlich ist, geht man in der Ausbildung in der Regel immer noch von einer 40-Stunden-Woche aus. Doch das muss nicht sein: Bei berechtigtem Interesse kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Betrieb die Arbeitszeit verkürzt werden. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel bei Auszubildenden vor, die ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben.“