
Logopädin / Logopäde
Logopädinnen und Logopäden beraten, untersuchen und behandeln auf Basis einer ärztlichen Verordnung Menschen aller Altersgruppen mit Sprach-, Sprech- oder Schluckstörungen.
Sie können selbstständig logopädische Befunde erheben, die logopädische Therapie eigenverantwortlich planen, durchführen und dokumentieren. Sie beraten die Betroffenen und deren Angehörige hinsichtlich des logopädischen Befundes und der störungsbildspezifischen Behandlungsmöglichkeiten und leiten die Betroffenen zu eigenständigem Üben an.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre (1.740 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht / 2.100 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an zugelassenen Logopädieschulen und unter anderem in logopädischen Praxen oder Rehabilitationseinrichtungen statt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Logopädie-Ausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.
Gesetzliche Grundlagen:
- „Gesetz über den Beruf des Logopäden – LogopG“
- „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)“
Studienmöglichkeiten:
Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2010 begonnen, Modellstudiengänge zur Erprobung der Akademisierung der Therapieberufe durchzuführen.
Weitere Informationen zu Studiengängen in den Therapieberufen finden Sie unter folgendem Link: