Landesregierung stärkt den Nichtraucherschutz
Minister Laumann: Wir passen das Rauchverbot an die heutigen Konsumformen an und schließen Lücken im Schutz vor dem Passivrauchen
Das Kabinett hat am Dienstag, 14. April 2026 eine Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetzes NRW - NiSchG NRW) auf den Weg gebracht. Durch die geplante Novelle wird das im NiSchG NRW geregelte Rauchverbot künftig auch auf den Tabak- und Nikotinkonsum durch E-Zigaretten wie Vapes oder Tabakerhitzer sowie den Konsum von Cannabisprodukten ausgeweitet. Dadurch werden Lücken im Nichtrauchschutz geschlossen.
„Durch die geplante Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes schaffen wir einen einheitlichen Schutz vor dem Passivrauchen auf dem bisher geltenden Niveau. Die Rauchverbote sollen weiterhin an den gleichen Orten gelten, jetzt aber unabhängig von der Art des Konsums. Denn auch von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten geht eine Gesundheitsgefahr aus. Außerdem stellen wir klar, dass dort, wo der Tabakkonsum verboten ist, natürlich auch kein Cannabis konsumiert werden darf. Damit stärken wir den Schutz vor Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Das NiSchG NRW verfolgt das Ziel, vor den Gefahren des Passivrauchens für die Gesundheit zu schützen. Seit der letzten Anpassung des Gesetzes im Jahr 2012 hat sich die Form des Konsums von Tabak und Nikotin deutlich verändert. Gerade der Konsum mittels E-Zigaretten oder Tabakerhitzern hat stark zugenommen. Dabei gibt auch der Dampf etwa von E-Zigaretten laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum gesundheitsschädliche Aerosole in die Umgebungsluft ab. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, dass gesundheitliche Risiken für Dritte beim passiven Kontakt mit dem Aerosol aus E-Zigaretten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Kontakt mit durch die Erhitzung entstandenen, potentiell krebserregenden Stoffen.
Zudem hat der Bund in seinem Konsumcannabisgesetz (KCanG) zwar Regelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Dieser Schutz zielt jedoch nicht allgemein auf den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beim Konsum von Cannabisprodukten. Dabei geht von der Verbrennung oder dem anderweitigen inhalativen Konsum von Cannabis – ebenso wie von sonstigen Formen des Rauchens – eine Gesundheitsbelastung der Umgebungsluft aus.
Beide Lücken des Nichtraucherschutzes will die Landesregierung durch die geplante Änderung des NiSchG NRW schließen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.