
Landesregierung fördert Einrichtungen der niedrigschwelligen Suchthilfe mit 420.000 Euro
Gesundheitsminister Laumann: Wir reagieren mit passgenauen Angeboten auf den gestiegenen Hilfebedarf stark drogenabhängiger Menschen
Die Landesregierung will die niedrigschwellige Suchthilfe für schwer drogenabhängige Menschen weiter stärken, um möglichst viele Betroffene mit passgenauen Hilfsangeboten zu erreichen. Darum unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit einem Förderaufruf Einrichtungen wie Drogenkonsumräume und Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen: Diese können ab sofort pro Einrichtung zwischen 2.000 und 30.000 Euro für Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Ausstattung oder für Mitarbeiterschulungen beantragen.
Mit der Förderung reagiert die Landesregierung auch auf das veränderte Konsumverhalten drogenabhängiger Menschen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit, das zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Betroffenen führt: Die gleichzeitige Einnahme mehrerer unterschiedlicher Substanzen wie Heroin, Kokain und Amphetamine sowie der zunehmende Crack-Konsum führt zu steigender Aggressivität und Verwahrlosung und damit zu einem zusätzlichen Hilfebedarf der drogenabhängigen Menschen. Insgesamt stehen für die Förderung der niedrigschwelligen Suchthilfe in diesem Jahr 420.000 Euro zur Verfügung.
„Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir möglichst viele drogenabhängige Menschen mit den Hilfsangeboten erreichen. Wir bekommen aus der Szene gespiegelt, dass die Einrichtungen vor immer größeren Herausforderungen stehen. Mit der Förderung helfen wir ihnen, damit sie adäquate Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen und die drogenabhängigen Menschen außerdem gezielt mit Angeboten der Wundversorgung oder der Körperpflege unterstützen können“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Je nach Bedarf können die Einrichtungen mit der Förderung bauliche Veränderungen oder auch Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise neue Notschlafbetten finanzieren. Außerdem kann die Förderung auch für Mitarbeiterschulungen wie zum Beispiel Deeskalationstrainings oder Erste-Hilfe-Kurse eingesetzt werden.
Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen verfügt über gute und flächendeckende Strukturen der Suchtprävention und -beratung, insbesondere im Bereich der niedrigschwelligen Suchthilfe. Dazu gehören unter anderem zwölf Drogenkonsumräume und Kontaktläden in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtpflege oder von Kommunen.
Der Förderaufruf ist Teil der Strategie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Reduzierung von Drogentodesfällen und zum Umgang mit Drogenkonsum in Nordrhein-Westfalen. Dafür wurde vom Gesundheitsministerium unter anderem eine Studie zur Drogenszene in Nordrhein-Westfalen gefördert, die erstmals einen systematischen Einblick in der Substanzkonsum ermöglicht hat (hier geht es zur Studie: https://url.nrw/drogenszene-studie).
Außerdem steht das Gesundheitsministerium in engem Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren aus den Systemen der Suchthilfe und Suchtselbsthilfe, der Freien Wohlfahrt, der Polizei sowie der kommunalen Vertretungen.
Unabhängig von den Angeboten für schwer drogenabhängige Menschen bleibt die Prävention weiterhin oberstes Ziel der Landesregierung, damit es gar nicht erst zu Konsum und Abhängigkeit kommt. So werden beispielsweise mit der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ mit interaktiven und vielfältigen Angeboten vor allem junge Menschen für ein suchtfreies Leben sensibilisiert.
Für die Förderung antragsberechtigt sind die Träger von Drogenkonsumräumen sowie Einrichtungen der niedrigschwelligen Suchthilfe, wie z. B. Kontaktläden in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege oder Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Gesundheitsministerium entscheidet nach der Reihenfolge der vorliegenden vollständigen Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Prioritätsprinzip („Windhundprinzip“).
Weitere Informationen zu dem Förderaufruf sowie die entsprechenden Dateien gibt es ab sofort unter den folgenden Links:
https://www.mags.nrw/sucht-illegale-drogen
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/foerderaufruf_niedrigschwellige_suchthilfe.pdf