
Land fördert Projekte, die armutsbetroffenen Menschen eine Stimme geben
Förderaufruf zur Beteiligung auf lokaler Ebene
Um die Beteiligung von armutsbetroffenen Menschen zu stärken, startet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen neuen Förderaufruf. Ziel ist es, die Stimmen derjenigen, die oft nicht gehört werden, in politische Entscheidungen einzubringen.
Um die Beteiligung von armutsbetroffenen Menschen zu stärken, startet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen neuen Förderaufruf. Ziel ist es, die Stimmen derjenigen, die oft nicht gehört werden, in politische Entscheidungen einzubringen.
„Die Beteiligung ist ein zentrales Element unserer Demokratie. Wir wollen, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, die Möglichkeit haben, sich aktiv einzubringen und ihre Anliegen zu vertreten. Nicht wegsehen, sondern sichtbar werden, das ist das Ziel unseres Förderaufrufs. Damit setzen wir ein Zeichen für mehr Teilhabe und eine lebendige Demokratie in Nordrhein-Westfalen“, so Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann.
Die neue Landesförderung will bewusst ein Gegengewicht setzen zu der wachsenden Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den staatlichen Institutionen. Dieser Förderaufruf ist ein zentraler Bestandteil unserer Strategie zur Bekämpfung von Armut. Um die Herausforderungen, mit denen armutsbetroffene Menschen konfrontiert sind, besser zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, ist der Dialog zwischen verschiedenen Gruppen entscheidend. Auf Landesebene wurde ein entsprechender Prozess durch eine zentrale Veranstaltung „Deine Ideen gegen Armut - Impulse für NRW“ Ende 2023 mit Erfolg eingeleitet. Seitdem finden regelmäßig Gespräche des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem Netzwerk von Menschen mit Armutserfahrungen statt.
Gefördert werden können verschiedenste Beteiligungsformate in den Kommunen, beispielsweise lokale Armutskonferenzen, Runde Tische, Planungswerkstätten, Themen-Stammtische oder Fortbildungen für ehrenamtlich engagierte Personen mit Armutserfahrungen.
Der Aufruf richtet sich an alle Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehorigen Stadte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen, Kirchen, Gewerkschaften sowie lokale Netzwerke und Initiativen. Wir laden alle interessierten Organisationen ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen.
Neben der Förderung von Beteiligungsformaten unterstützt das Land in diesem Jahr als zweiten wichtigen Schwerpunkt auch wissenschaftliche Projekte zu Armutsthemen und Projekte zur kommunalen Sozialplanung. Insgesamt stehen im Rahmen des Förderangebotes 2,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Details finden Sie auf unserer Website: https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-und-sozialplanung.
Hintergrundinformationen
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt“ bereitgestellt. Mit dem Aufruf bündelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Förderung zweckgerichteter Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Sozialplanung vorrangig in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens für den Durchführungszeitraum bis zum 31. Dezember 2025.