Zeitplan der Krankenhausplanung

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Gespeichert von Andreé König am 10. Oktober 2022
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Zeitplan der Krankenhausplanung NEU

Meilensteine bei der Umsetzung der Krankenhausplaung im Überblick

Mit der Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans NRW 2022 hat das Land die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Wie der grobe Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausplanung aussieht, finden Sie in diesem Bereich.

Praktische Umsetzung des Krankenhausplans durch regionale Planungsverfahren

Durch regionale Planungsverfahren werden die erarbeiteten Rahmenvorgaben des Krankenhausplans praktisch umgesetzt. In ganz Nordrhein-Westfalen werden im Herbst 2022 regionale Verfahren ablaufen, durch die gemeinsam mit allen regional Beteiligten die Krankenhauslandschaft neu geplant wird. Für diesen Umsetzungsprozess wurde eine klare Strukturierung und digitale Lösungen geschaffen, damit der intensive Austausch zwischen allen Beteiligten vereinfacht wird.

Nicht nur der Krankenhausplan wurde im Konsens mit allen Beteiligten erarbeitet – sondern auch die Umsetzung der regionalen Planungsverfahren soll einen größtmöglichen Konsens mit allen Beteiligten erreichen.

Der Aufwand der Planungsverfahren ist für alle Beteiligten groß. Daher sind die Gestaltung dieses Prozesses und der Zeitpunkt seiner Initiierung genauso bedeutsam wie die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans selbst. Das Ministerium entlastet hierbei die Krankenhäuser durch ein strukturiertes Verfahren. Außerdem legt das Ministerium Wert darauf, allen Beteiligten ein großzügiges Zeitfenster für die Umsetzung zu gewähren und die Krankenhäuser nicht in der Höchstbelastungsphase einer Pandemie mit Planungsverfahren zu überfordern.

Zeitplanung

Meilensteine der Umsetzung
1. September 2022: Information der Krankenhäuser zum Planungsverfahren

Am 1. September 2022 haben alle nordrhein-westfälischen Krankenhäuser umfassende Informationen und Unterlagen für die anstehenden Planungsverfahren erhalten. So konnten sich die Krankenhäuser frühzeitig vorbereiten.

17. Oktober 2022: Aufforderungen zu Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen

Am 17. Oktober 2022 werden die Bezirksregierungen die Krankenhäuser zur Aufnahme der Verhandlungen mit den Krankenkassen über die regionalen Planungskonzepte auffordern. Die Krankenhäuser können nun die Unterlagen einreichen, mit denen sie ihre Vorstellungen zum künftigen Versorgungsauftrag darlegen.

Der gesamte Prozess wird durch eine Datenaustausch- und Analyseplattform unterstützt. Es gibt gut strukturierte Vorlagen für alle Angaben, die für die Verhandlungen benötigt werden. So kann der komplexe Prozess effektiv bewältigt werden.

17. November 2022: Verhandlungsbeginn zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen

Am 17. November 2022 beginnen die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Bezirksregierungen begleiten diese Verhandlungen engmaschig. Diese Verhandlungen sind laut Gesetz nach spätestens sechs Monaten abzuschließen.

Ab Mai 2023: Prüfung der regionalen Planungskonzepte

Nach der sechsmonatigen Verhandlungsphase prüfen die Bezirksregierungen und abschließend das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die regionalen Planungskonzepte.

Hierbei werden weitere Akteure des Krankenhauswesens angehört. Das sind diejenigen Institutionen, die im Landesausschuss für Krankenhausplanung vertreten sind, das sind zum Beispiel:

  • die Krankenhausgesellschaft,
  • die Krankenkassenverbände,
  • die Ärztekammern und
  • die künftige Pflegekammer.

Aber auch die kommunale Ebene und viele weitere Beteiligte, zum Beispiel die Gewerkschaften, erhalten im Lauf des Verfahrens die Möglichkeit, sich durch Stellungnahmen einzubringen.

Dort, wo es erforderlich ist, können regionale Konferenzen einberufen oder auch externe Moderationen einbezogen werden.

Am Ende entscheidet dann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Versorgungsauftrag der einzelnen Krankenhäuser.

Der Versorgungsauftrag des Krankenhauses wird in einem sogenannten Feststellungsbescheid niedergelegt. Damit ist festgelegt, welche Leistungsbereiche und Leistungsgruppen die einzelnen Krankenhäuser künftig erbringen und in welchem Umfang (also mit welchen Fallzahlen) sie das tun sollen.

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