Minister Laumann: Mit der neuen Krankenhausplanung sichern wir die Grundversorgung in allen Regionen des Landes
Erstes Anhörungsverfahren im Rahmen der neuen Krankenhausplanung gestartet
Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Etappe. Zum Ende der Woche haben landesweit alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen, die Kommunen und die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung Informationen dazu erhalten, wie das Gesundheitsministerium die Anträge der Krankenhäuser zu vier Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung bewertet.
Damit werden sie über die Pläne des Gesundheitsministeriums informiert, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus diese Leistungsgruppen (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) künftig erbringen soll. Die Beteiligten haben im Rahmen der Anhörung nun bis Ende Juni 2024 Zeit, um dazu Stellung zu nehmen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Unsere Krankenhausplanung wird für alle Regionen Nordrhein-Westfalens sicherstellen, dass im medizinischen Notfall ein Krankenhaus gut und schnell anzufahren ist. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig. Daher gilt in unserer Krankenhausplanung der Grundsatz, dass für 90 Prozent der Bevölkerung ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto erreichbar sein muss. Sowohl in der Grund- als auch in der Spezialversorgung soll mit der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung die stationäre Versorgung deutlich gestärkt, die Qualität verbessert und der ruinöse Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal beendet werden.“
Der nun gestarteten Anhörung zu den Leistungsgruppen der Grundversorgung wird Mitte Juni 2024 eine zweite Anhörung folgen, in der alle Beteiligten über die Planungen für die weiteren 60 Leistungsgruppen informiert werden. Dort wird es zu teilweise sehr deutlichen Konzentrationen kommen müssen, beispielsweise bei komplexen Krebsbehandlungen. Die betroffenen Einrichtungen und Institutionen werden abermals die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Das Gesundheitsministerium wertet ab dem Ende der Sommerferien alle eingegangenen Stellungnahmen aus und trifft auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann. Bis Jahresende 2024 sollen die fünf Bezirksregierungen dann die entsprechenden Feststellungsbescheide verschicken.
„Die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen befindet sich in der entscheidenden Phase. Bis Ende des Jahres sollen alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide und damit Planungssicherheit darüber haben, wie sie sich zukünftig ausrichten können. Die Landesregierung wird notwendige Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Mitteln unterstützen. Allein für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans wollen wir rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen“, so Minister Laumann weiter.
Hintergrundinformationen
Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgungslandschaft in Nordrhein-Westfalen vor. Der neue Krankenhausplan ermöglicht, dass das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten kann als bisher. Die Grundlage dafür ist eine Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs. Es wird nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen geplant.
Ein Krankenhaus, dass sich für eine Leistungsgruppe bewirbt, muss bestimmte Qualitätsvorgaben sicherstellen (zum Beispiel Fallzahlen, Personal, technische Ausstattung). Dadurch können Patientinnen und Patienten sicher sein, dass sie in einem Krankenhaus versorgt werden, dass auf den jeweiligen Eingriff gut vorbereitet ist und über ausreichend Erfahrung und Routine verfügt.
Seit Mitte April und bis Anfang Juli veranstaltet das Gesundheitsministerium insgesamt zehn regionale Konferenzen zur Krankenhausplanung, um die betroffenen Krankenhäuser, Kostenträgern und die Politik frühzeitig in den Prozess einzubinden, zusätzliche Transparenz zu schaffen und Austausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren zu ermöglichen.
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