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Anhörungsverfahren zur Krankenhausplanung

NRW-Katte mit Text Anhörungsverfahren

Anhörungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhausplans NRW

Der Umsetzungsprozess zur Krankenhausplanung NRW sieht Anhörungen für die Leistungsgruppen auf allen Planungsebenen vor. Alle Beteiligten hatten in einem ersten Anhörungsverfahren die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die schriftlichen Anhörungen wurden zeitlich versetzt gestartet. 

Im zweiten Anhörungsverfahren, das nach Auswertung der Stellungnahmen gestartet wurde, hatten die Verfahrensbeteiligten erneut Anhörungsschreiben erhalten, die über die aktualisierten Planungsüberlegungen informieren. Die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, bestand auch bei diesem Anhörungsverfahren.

 

Wichtig: Bei den Anhörungen handelte es sich um vorläufige Planungen auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Eine endgültige Entscheidung soll bis Ende des Jahres unter Berücksichtigung der Rückmeldungen zu den Anhörungsschreiben erfolgen.

Zweites Anhörungsverfahren (nach Auswertung der Stellungnahmen) Krankenhausplanung NRW

Die Schreiben des zweiten Anhörungsverfahrens wurden am 4. November 2024 übermittelt. Diejenigen Kreise und kreisfreien Städte, bei denen Planungsänderungen vorgenommen wurden hatten die Möglichkeit, bis einschließlich 18. November 2024, eine schriftliche Stellung abzugeben.

Versorgungsgebiet 1:

Versorgungsgebiet 2:

Versorgungsgebiet 4:

Versorgungsgebiet 5:

Versorgungsgebiet 6:

Versorgungsgebiet 8:

Versorgungsgebiet 9:

Versorgungsgebiet 10:

Versorgungsgebiet 12:

Versorgungsgebiet 14:

Die Schreiben des zweiten Anhörungsverfahrens wurden am 4. November 2024 übermittelt. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme endete am 18. November 2024.

Die Schreiben des zweiten Anhörungsverfahrens wurden am 4. November 2024 übermittelt. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme endete am 18. November 2024.

Erstes Anhörungsverfahren Krankenhausplanung NRW

Am 16. Mai 2024 wurden die Anhörungsschreiben für die Leistungsgruppen auf Kreisebene übermittelt. Alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten hatten die Möglichkeit, auf Grundlage dieser ausführlichen Informationen, ihre schriftlichen Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden nach den Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Versorgungsgebiet 1:

Versorgungsgebiet 2:

Versorgungsgebiet 3:

Versorgungsgebiet 4:

Versorgungsgebiet 5:

Versorgungsgebiet 6:

Versorgungsgebiet 7:

Versorgungsgebiet 8:

Versorgungsgebiet 9:

Versorgungsgebiet 10:

Versorgungsgebiet 11:

Versorgungsgebiet 12:

Versorgungsgebiet 13:

Versorgungsgebiet 14:

Versorgungsgebiet 15:

Versorgungsgebiet 16:

Am 14. Juni 2024 wurden die Anhörungsschreiben für die Leistungsgruppen auf Ebene Versorgungsgebiet übermittelt. Alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten hatten auf Grundlage der ausführlichen Informationen der Anhörungsschreiben die Möglichkeit, schriftlich ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden ab Ende der Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Am 14. Juni 2024 wurden die Anhörungsschreiben für die Leistungsgruppen in der Psychiatrie und Psychosomatik auf Ebene Versorgungsgebiet übermittelt. Alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten hatten auf Grundlage der ausführlichen Informationen der Anhörungsschreiben die Möglichkeit, schriftlich ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden ab Ende der Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Am 14. Juni 2024 wurden die Anhörungsschreiben für die Leistungsgruppen auf Ebene Regierungsbezirk übermittelt. Alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten hatten auf Grundlage der ausführlichen Informationen der Anhörungsschreiben die Möglichkeit, schriftlich ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden ab Ende der Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Am 14. Juni 2024 wurden die Anhörungsschreiben für die Leistungsgruppen auf Ebene Landesteil übermittelt. Alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten hatten auf Grundlage der ausführlichen Informationen der Anhörungsschreiben die Möglichkeit, schriftlich ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden ab Ende der Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.