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Neuer Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen

Arzt vor digitalem Wideboard

Neuer Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen

Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen

Der neue Krankenhausplan NRW ist am 27. April 2022 veröffentlicht worden. Er stellt die Grundlage für die flächendeckende stationäre medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen dar und umfasst alle Rahmenvorgaben. Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der neue Krankenhausplan NRW nicht. Diese werden in regionalen Planungsverfahren umgesetzt. Der Plan stellt aber die Instrumente für eine gestaltende Krankenhausplanung bereit, die es dem Land ermöglicht, die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken.

Der neue Krankenhausplan ist ein Krankenhausstärkungsplan

Der Leitsatz für diesen Plan und seine Umsetzung steht auf der Titelseite: Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen.

Es geht um eine verlässliche und hochwertige Krankenhausversorgung für die Menschen in unserem Bundesland – in den Ballungsräumen ebenso wie in den ländlichen Regionen. Deshalb wird die neue Krankenhausplanung zu einer Stabilisierung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und zu mehr Abstimmung und Koordination zwischen den Krankenhäusern führen. Das kommt letztendlich allen zugute: Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Krankenhäusern selbst.

Der neue Krankenhausplan ist ein Krankenhausstärkungsplan, der dafür ausgelegt ist, die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu gestalten. Er verbindet mit der neuen differenzierten Planungssystematik die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität.

Nordrhein-Westfalen plant bundesweit erstmalig anhand der Leistungsgruppensystematik. Der Einstieg in die neue Krankenhausplanung wurde bewusst als ein lernendes System gestaltet. Die Effekte der neuen Planung werden durch ein fortlaufendes Controlling im Ministerium sowie durch ein Begleitgremium unter Mitwirkung der Beteiligten des Landesausschusses für Krankenhausplanung beobachtet. Bei Bedarf erfolgt eine Fortschreibung bzw. Anpassung der Rahmenvorgaben.

Praktische Umsetzung des Krankenhausplans durch regionale Planungsverfahren

Durch regionale Planungsverfahren werden die erarbeiteten Rahmenvorgaben praktisch umgesetzt. In ganz Nordrhein-Westfalen laufen seit dem 17. November 2022 regionale Verfahren, durch die gemeinsam mit allen regional Beteiligten die Krankenhauslandschaft neu geplant wird. Für diesen Umsetzungsprozess wurde eine klare Strukturierung und digitale Lösungen geschaffen, damit der intensive Austausch zwischen allen Beteiligten vereinfacht wird.
 
Nicht nur der Krankenhausplan wurde im Konsens mit allen Beteiligten erarbeitet – sondern auch die Umsetzung der regionalen Planungsverfahren soll einen größtmöglichen Konsens mit allen Beteiligten erreichen.
 
Der Aufwand der Planungsverfahren ist für alle Beteiligten groß. Daher war die Gestaltung dieses Prozesses und der Zeitpunkt seiner Initiierung genauso bedeutsam wie die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans selbst. Das Ministerium entlastet hierbei die Krankenhäuser durch ein strukturiertes Verfahren. Außerdem legt das Ministerium Wert darauf, allen Beteiligten ein großzügiges Zeitfenster für die Umsetzung zu gewähren und die Krankenhäuser nicht in der Höchstbelastungsphase einer Pandemie mit Planungsverfahren zu überfordern.
 
Die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser haben Anfang September 2022 umfangreiche Informationen über die regionalen Planungsverfahren vorab erhalten, damit sie sich gut auf das Verfahren vorbereiten konnten.
 
Die Bezirksregierungen haben am 17. Oktober 2022 mit einem Erlass zu den Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte für alle Regionen und Leistungsgruppen aufgefordert. Und am 17. November 2022 wurden dann die Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte zwischen den Krankenhäusern und Kostenträgern gestartet.
 

Hinweis:
Krankenhäuser, die bislang noch nicht in den Krankenhausplan aufgenommen sind, eine Aufnahme aber begehren, können hierzu den online Antragsassistenten im Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen.