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Vereinbart. KAoA-Star wird fortgeführt

Gruppenfoto  KAoA-Star - Unterzeichnenden der Vereinbarung und teilnehmende Jugendliche

Neue Verwaltungsvereinbarung sichert Fortführung von KAoA-STAR

KAoA-STAR unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Behinderung entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf

"KAoA-STAR" (Kein Abschluss ohne Anschluss - Schule) geht in die nächste Runde. Fast 20 Millionen Euro stehen bis 2025 für das Programm bereit, um die berufliche Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Finanzierungspartner unterzeichneten eine neue Verwaltungsvereinbarung. Voraussichtlich 6.200 Schülerinnen und Schüler werden von dem Angebot profitieren.

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das MAGS und das MSB, die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit unterzeichneten die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung von KAoA-STAR. Die zweite Vereinbarung endete am 31. Juli 2023.

Damit stellen die Finanzierungspartner in den kommenden zwei Jahren für das Programm insgesamt rund 20 Mio. Euro zur Verfügung; jeder Partner übernimmt mit rund 6,6 Mio. Euro ein Drittel der Gesamtkosten. Insgesamt werden dadurch voraussichtlich 6.200 Schülerinnen und Schüler das Angebot einer behinderungsspezifischen Berufsorientierung wahrnehmen können.

Mit „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“ (KAoA) wurde ein landesweit einheitliches und für alle Schulen verbindliches, standardisiertes und transparentes System der Beruflichen Orientierung geschaffen.
Das Programm KAoA-STAR (Schule trifft Arbeitswelt) stellt im Rahmen der Landesinitiative sicher, dass in Nordrhein-Westfalen alle jungen Menschen mit wesentlichen Behinderungen Zugang zu einer vertieften beruflichen Orientierung erhalten und ihre besonderen Bedarfe beim Übergang in den Beruf berücksichtigt werden.

Es geht darum, allen Jugendlichen in allen Schulformen ab der 8. Klasse den Zugang zur Arbeits- und Berufswelt zu ermöglichen und ihnen realistische berufliche Perspektiven anzubieten.
Davon profitieren alle jungen Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache sowie Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung.

Seit dem Jahr 2017 ist KAoA-STAR mit dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung in das Regelsystem übergegangen. Die Partner einigten sich darauf, eine weitere Förderphase anzuschließen, und verlängerten die Verwaltungsvereinbarung bis zum 31.07.2025.