
Neue Verwaltungsvereinbarung sichert Fortführung von KAoA-STAR
KAoA-STAR unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Behinderung entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das MAGS und das MSB, die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit unterzeichneten die Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung von KAoA-STAR. Die erste Vereinbarung endete am 31. Juli 2020.
Damit stellen die Finanzierungspartner in den kommenden drei Jahren für das Programm insgesamt rund 30 Mio. Euro zur Verfügung; jeder Partner übernimmt mit rund 9,6 Mio. Euro ein Drittel der Gesamtkosten. Insgesamt werden dadurch voraussichtlich 9.300 Schülerinnen und Schüler das Angebot einer behinderungsspezifischen Berufsorientierung wahrnehmen können.
Mit „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen“ (KAoA) wurde ein landesweit einheitliches und für alle Schulen verbindliches, standardisiertes und transparentes System der Beruflichen Orientierung geschaffen.
Das Programm KAoA-STAR (Schule trifft Arbeitswelt) stellt im Rahmen der Landesinitiative sicher, dass in Nordrhein-Westfalen alle jungen Menschen mit wesentlichen Behinderungen Zugang zu einer vertieften beruflichen Orientierung erhalten und ihre besonderen Bedarfe beim Übergang in den Beruf berücksichtigt werden.
Es geht darum, allen Jugendlichen in allen Schulformen ab der 8. Klasse den Zugang zur Arbeits- und Berufswelt zu ermöglichen und ihnen realistische berufliche Perspektiven anzubieten.
Davon profitieren alle jungen Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache sowie Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung.
Seit dem Jahr 2017 ist KAoA-STAR mit dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung in das Regelsystem übergegangen. Die Partner einigten sich darauf, eine weitere Förderphase anzuschließen, und verlängerten die Verwaltungsvereinbarung um weitere drei Jahre, bis zum 31.07.2023.