Grundlagen Sozialplanung
Ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist die Prävention und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Durch eine integrierte, strategische Sozialplanung wird die kommunale Politik und Verwaltung befähigt, die Lebensbedingungen in den Sozialräumen der Kommune kleinräumig zu analysieren um den komplexen Problemlagen auch in kleinräumigen Gebietseinheiten zielgenau begegnen zu können.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Armutsfolgen zielgerichtet zu bekämpfen und Voraussetzungen dafür zu schaffen, Armut und Ausgrenzung möglichst von vornherein zu vermeiden. Eine solch zielgerichtete Politik setzt voraus, die Ursachen und Bedingungen, Polarisierungen und sich abzeichnenden Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, um darauf aufbauend punkt-genau Strategien zu entwickeln. Deshalb erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einmal je Legislaturperiode einen Sozialbericht für das Land.
Maßnahmen zur Armutsbekämpfung müssen vielfach auf der kommunalen Ebene greifen. Denn die Gemeinden sind es, die in vorderster Front bei der Bekämpfung von Armutsfolgen stehen. Sie sind es, die die steigenden Soziallasten zu tragen haben, und das unter häufig schwierigen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen als wichtiger Akteur auch in die Landessozialberichterstattung eingebunden, um ihre Sicht auf aktuelle Probleme darzustellen und auf die ungleichen Lebensverhältnisse in ihren Kommunen hinzuweisen.
Hieraus entwickelte sich ab 2008 unsere Veranstaltungsreihe „Innovative Ansätze in der kommunalen Sozialberichterstattung“. Jährlich bietet das Sozialministerium Kommunen und Kreisen Informations-, Diskussions- und Austauschmöglichkeiten zu Themen rund um die kommunale Sozialplanung an.
Um einen belastbaren Überblick über die konkrete Situation der kommunalen Sozialberichterstattung und Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, wurden im Jahr 2013 alle Gemeinden in unserem Lande zu diesen Themen befragt.
Ergebnisse: Rund drei Viertel der kreisfreien Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich an der Befragung beteiligt hatten, gaben an, dass sie eine Sozialplanung hätten; unter den teilnehmenden Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden traf das allerdings nur auf ein Zehntel zu. Etwa die Hälfte der Befragten wünschte sich damals Beratung und Unterstützung durch das Land. Das thematische Spektrum reichte von Planungsorganisation, Planungsmethoden und Datenmanagement bis hin zu Qualifizierungsangeboten.
Diese Rückmeldungen bestärkten das Sozialministerium in der Idee, eine Beratungsstelle zur Unterstützung der Kommunen und Kreise bei der Implementierung von Sozialplanungsprozessen aufzubauen.
Seit 2015 erhalten Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine kostenfreie Beratung rund um die strategische Sozialplanung. Hierzu zählen insbesondere unterstützende Angebote beim Aufbau einer kleinräumigen Sozialberichterstattung, bei der Datenanalyse und beim Aufbau eines Sozialmonitorings, bei der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit, bei der Leitbild- und Bedarfsentwicklung sowie beim Aufbau von Netzwerken in der Kommune, ergänzt um Workshops, Vernetzungstreffen, fachliche Handreichungen und Fortbildungsangebote. Ansprechpartner sind die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung „Armutsbekämpfung und Sozialplanung“ in der G.I.B., Bottrop.
Parallel zum Aufbau und zur Arbeit dieser Beratungsstelle wurden über verschiedene Programme des Landes die Erstellung kleinräumiger kommunaler Analysen und Handlungskonzepte gefördert, ebenso wie Beteiligungsverfahren in den jeweiligen Quartieren.
Die strategische Sozialplanung ist ein wichtiger Teil der kommunalen Sozialpolitik. Sie hat das Ziel, die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern und die Teilhabechancen zu erhöhen. Sie ist Steuerungsunterstützung für Politik und Verwaltung bei der bedarfsgerechten sozialräumlichen Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur.
Sozialplanung erfordert eine fachbereichsübergreifende, beteiligungsorientierte, transparente und kommunikative Vorgehensweise. Dabei geht es um den Austausch innerhalb der Kommunal- oder Kreisverwaltung sowie außerhalb der Verwaltung mit freien und privaten Trägern sozialer Angebote und mit den Menschen im Quartier.
Der Mehrwert einer strategischen Sozialplanung liegt letztendlich darin, Bedarfe zu identifizieren, politische Diskussionen durch eine gesicherte Datenbasis zu versachlichen sowie Personal- und Finanzressourcen zielgerichteter einzusetzen.
Letzteres gilt im Übrigen auch für das Land. Aufgrund der vorgelegten integrierten kleinräumigen Analysen und Bedarfe verfügt das Sozialministerium über eine belastbarere Daten- und Informationsbasis, auf der auch Förderentscheidungen zielgerichteter getroffen werden können.