Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

GLOSSAR Arbeits- und Gesundheitsschutz

Einführungstext fehlt
Alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung
Eine alternsgerechte Arbeitsgestaltung ist darauf angelegt, die Arbeitsfähigkeit für die gesamte Erwerbstätigkeitsdauer eines Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.
Bei der altersgerechten Arbeitsgestaltung stehen speziell ältere Beschäftigte im Vordergrund. Die entwickelten Maßnahmen berücksichtigen dabei insbesondere die Veränderungen der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter.

Arbeitsschutzorganisation (ASO)
Die betriebliche ASO bildet den Rahmen für betriebliche Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz  gewährleisten sollen. Ziel ist die dabei eine systematische und strukturierte Integration von Arbeits- und Gesundheitsschutz - dies geschieht im Idealfall über ein gutes Zusammenwirken von Unternehmensleitung und Beschäftigten. Sie ist die Voraussetzung für eine effektive und nachhaltige Umsetzung von gesetzlichen Verpflichtungen, die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stehen.

Arbeitsgestaltung
Arbeitsgestaltung umfasst Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Menschen – mit dem Ziel, die damit einhergehenden Belastungen zu minimieren.

Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz
bezeichnet alle Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und berufsbedingten Erkrankungen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Arbeitswissenschaft
„Arbeitswissenschaft ist die Systematik der Analyse, Ordnung und Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von Arbeitsprozessen mit dem Ziel, dass die arbeitenden Menschen in produktiven und effizienten Arbeitsprozessen schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen vorfinden, Standards sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, -aufgabe und -umfang sowie Entlohnung und Kooperation erfüllt sehen, Handlungsspielräume entfalten, Fähigkeiten erwerben und in Kooperation mit anderen ihre Persönlichkeit erhalten und entwickeln können.“ (Luczak, Volpert, Raithel, Schwier 1987)

Beanspruchung
Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien (DIN EN ISO 10075).

Belastung
Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken (DIN EN ISO 10075).

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz unter Beteiligung der Beschäftigten. Im Fokus steht der gesundheitliche Auf- und Ausbau persönlicher und betrieblicher Ressourcen durch verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM umfasst systematische Sensibilisierung, Beratung und Prozessbegleitung, Vernetzung und Koordination von Leistung und Angeboten, um die Beschäftigten dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, das Risiko neuer Arbeitsunfähigkeit zu verringern und ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Eine verbreitete Maßnahme im Rahmen des BEM ist die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“). Arbeitsbelastung wird hierbei stufenweise unter ärztlicher Aufsicht angehoben.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist gemäß einschlägiger wissenschaftlicher Definition ein beteiligungsorientierter Prozess zur Entwicklung betrieblicher Strukturen und Vorgehensweisen, die die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung der Beschäftigten zu gesundheitsförderlichem Verhalten zum Ziel haben. BGM zielt insgesamt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Ein nachhaltiges BGM findet dabei nicht als Parallelprozess zu betrieblichen „Hauptaktivitäten“ statt, sondern geht integrativ vor, d. h. es berücksichtigt die betrieblichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsorganisation, der Qualifizierung sowie die (gesundheitlichen) Voraussetzungen in der Belegschaft.

Kriterien für ein BGM in diesem Sinn:
  • BGM als kontinuierlicher Prozess: Analyse, Planung von Maßnahmen, Durchführung und Überprüfung der Wirksamkeit folgen aufeinander
  • Berücksichtigung der schon laufenden Aktivitäten und bestehenden Strukturen (z. B. Gefährdungsbeurteilungen im Bereich des Arbeitsschutzes).
  • Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen (Geschäftsführung, Führungskräfte, Beschäftigte, Sicherheitsfachkräfte, betriebliche Interessenvertretung, Betriebsarzt).
  • Einbindung und Beteiligung der Beschäftigten zu jedem Zeitpunkt.
  • Bedarfsbezogene, zielgruppenspezifische Analyse und entsprechende Handlungsplanung (Was wird benötigt? Berücksichtigung von z.B. Alter, kultureller Hintergrund).
  • Aufbau betrieblicher Selbststeuerungskompetenzen (Hilfe zur Selbsthilfe).

Betriebsklima
Für die Zufriedenheit der Beschäftigten spielt das Betriebsklima eine entscheidende Rolle. Neben „klassischen“ Bedingungen wie angemessene Bezahlung, gute Führung, organisierte Arbeitsabläufe spielen auch die „weicheren“ Faktoren wie Anerkennung und Wertschätzung eine große Rolle. All diese Faktoren bestimmen das soziale Klima im Betrieb.

Burn Out
Ein Krankheitszustand, der durch Erschöpfungssymptome gekennzeichnet ist und in Folge einer sehr intensiven Arbeitsphase entstehen kann. Im Einzelnen äußert er sich bspw. durch Teilnahmslosigkeit, fehlende Motivation, Streitsucht und somatische Beschwerden wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen und Kreislaufschwächen. Burn Out ist jedoch keine eigenständige Krankheitsdiagnose nach ICD

Employer Branding
Employer Branding bezeichnet den Aufbau des Unternehmens als Arbeitgebermarke. Ziel dieser Strategie ist es, sich gegenüber Beschäftigten und potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, um so dem Fachkräftemangel, der in einigen Branchen zu verzeichnen ist, entgegenzusteuern und Personal zu rekrutieren und möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden.

Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf der Grundlage von § 5 des ArbSchG. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, und diese umzusetzen. Dabei ist der gesamte Prozess von Bedeutung und nicht nur das Erfassen der Gefährdungen.

Gesundheitsorientierte Führung
Sie folgt den allgemeinen Grundsätzen guter Führung und ergänzt sie um den Faktor Gesundheitskompetenz, d. h. um das Wissen über risikobehafteter Faktoren und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz auf der einen und gesundheitsförderliche Faktoren in der Arbeit auf der anderen Seite (Rudow 2011; Berger u. a. 2006).

Mitarbeiterbefragung (z. B. für die Gesundheitssituation im Betrieb)
Zur Belastungserhebung und dafür aufzuwendenden Ressourcen werden in der gesamten Belegschaft oder in Teilbereichen Mitarbeiterbefragungen durchgeführt.

Mitarbeitergespräch (z. B für die Gesundheitssituation im Betrieb)
Durchführung regelmäßiger Gespräche mit dem Ziel, nicht nur auf Abwesenheit zu reagieren, sondern zuverlässiges Arbeitsverhalten anzuerkennen und von den Beschäftigten Anregungen für die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen aufzunehmen, gemeinsam Arbeits- und Entwicklungsziele festzulegen.

Prävention
Prävention umfasst die Gesamtheit aller Prozesse und Strukturen, die erforderlich sind, um Krankheiten bzw. Gesundheitsschäden zu verhindern, das Risiko ihres Eintretens zu verringern, oder rechtzeitig zu erkennen. Gesundheitliche Gefährdungen sollen mit Prävention weitestgehend vermieden werden.

Präventionsgesetz
Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Es trat in seinen wesentlichen Teilen am 25.07.2015 in Kraft. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.  

Psychische Belastung
Psychische Belastung (auch mentale oder psychomentale Belastung genannt) sind alle erfassbaren äußeren Faktoren, die auf den Menschen einströmen und psychisch (also kognitiv und emotional) auf ihn einwirken. Der Begriff psychische Belastung ist wertneutral zu verstehen. Belastungen, die durch eine Tätigkeit oder Situation entstehen, können sowohl anregende als auch unerwünschte Wirkungen haben. Langfristig tragen psychische Belastungen entweder zur persönlichen Entwicklung und Gesunderhaltung bei oder führen zu Fehlbelastungen und schädlichem Stress. Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen die psychischen Belastungen, die von Arbeitsprozessen und –umgebungen ausgehen, in der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden. Zudem soll der Arbeitsplatz so gestaltet sein, dass Fehlbelastungen vermieden werden.

Stress
Unter Stress wird eine Belastungskonstellation verstanden, die auf den Menschen einwirkt. Umgekehrt wird auch die Reaktion des Organismus auf unterschiedliche Arten von Belastungen (Stressoren) wie z. B. Hitze, Angst, Zeitdruck als Stress verstanden.

Verhaltensprävention
Ziel ist hierbei eine Veränderung/Entwicklung des individuellen Gesundheitsverhaltens. Einstellungsänderungen und Verhaltensmodifikationen sowie die Erschließung der dafür benötigten Gesundheitskompetenzen und persönlichen Ressourcen stehen dabei im Vordergrund.

Verhältnisprävention
Die Verhältnisprävention richtet die Aufmerksamkeit auf die strukturellen Veränderungen der gesundheitsbeeinträchtigenden  Arbeits- und Lebensbedingungen. Im Fokus der Verhältnisprävention stehen die Veränderungen/Entwicklungen der Arbeitsplätze.