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Fragen und Antworten zur Masernimpfung

Eine Hand in einem Hanschuh hält eine Spritze neben einem Arm mit Pflaster.

Fragen und Antworten zur Masernimpfung

Wissenwertes rund um das Thema Masernimpfung

Wie wirksam sind Impfstoffe gegen Masern? Warum soll grundsätzlich zweimal gegen Masern geimpft werden? Muss erneut gegen Masern geimpft werden, auch wenn die Masern bereits durchgemacht wurden? In diesem Bereich finden Sie ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Fragen.
Durch die Impfung gegen Masern wird eine Immunantwort induziert, die der nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.
 
Epidemiologische Daten zeigen, dass der Impfstoff bei Erwachsenen genauso gut wirkt wie bei Kindern.
 
Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masernimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8% der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern.
 
Warum manche Personen auf die erste Impfung nicht reagieren, kann verschiedene Gründe haben. So können sowohl Faktoren auf der Seite des Geimpften die Immunantwort beeinflussen (Impfalter, Vorliegen von mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen, Mangelernährung, begleitende Infektionen, genetische Faktoren etc.), als auch auf Seiten des Impfenden oder des Impfstoffes (z.B. Unterbrechung der Kühlkette, nicht eingehaltene Impfabstände.
 
Die Impfeffektivität einer zweiten MMR-Impfung liegt in Deutschland in der Regel bei 98-99%. Das heißt, dass nach einer zweiten Impfung fast alle Geimpften gegen Masern geschützt sind. Die zweite Impfung ist keine Boosterimpfung, sondern verhilft den Personen, die nach der ersten Impfung noch nicht immun waren, zu einem Schutz vor der Erkrankung.
 
Die Elimination der Masern kann erst erreicht werden, wenn etwa 95% der Bevölkerung immun gegen Masern sind. Dieses Ziel kann mit einer einmaligen Masernimpfung nicht erreicht werden. Aus diesem Grund wird weltweit eine zweifache Impfung von der WHO empfohlen und in vielen Ländern bereits auch umgesetzt.
 
Die Effektivität der anderen Komponenten des MMR-Impfstoffes sollte ebenso bedacht werden. Die Wirksamkeit, eine Mumpserkrankung zu verhindern, liegt für die einmalige Mumpsimpfung der in Deutschland verwendeten Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen bei 64-66%. Nach zweimaliger Impfung sind 83-88% der Geimpften wirksam geschützt. Nach einer Impfung gegen Röteln weisen 95% der im Alter von ≥ 12 Monaten geimpften Kinder schützende Antikörper auf; nach zweimaliger Impfung sind es 99%.
 
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen.
Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die Impfung jedoch bereits ab einem Alter von 9 Monaten gegeben werden.
 
Kinder und Jugendliche, die in der Kindheit keine oder nur eine MMR-Impfung erhalten haben, sollten so schnell wie möglich die fehlenden MMR-Impfungen nachholen
Die MMR-Impfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, der abgeschwächte Viren enthält. Unterschiedliche Lebendimpfstoffe (z.B. MMR- und Varizellen-Impfstoffe) können zeitgleich verabreicht werden. Bei einer zeitgleichen Gabe sollten Impfungen in unterschiedliche Gliedmaßen gegeben werden. Werden die Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht zeitgleich verabreicht, sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Andernfalls kann der Aufbau des Impfschutzes gestört werden.
 
Die Einhaltung von Mindestabständen zu Impfungen mit Totimpfstoffen, die z.B. inaktivierte Krankheitserreger, deren Antigenbestandteile oder Toxoide beinhalten, ist nicht erforderlich. Totimpfstoffe können zeitgleich mit dem Lebendimpfstoff oder auch zu jedem anderen Zeitpunkt gegeben werden. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig abgeklungen sein.
 
Die Angaben zu Zeitabständen und zur Koadministration in der Fachinformation der jeweiligen Impfstoffe sind stets zu beachten
Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung sind weitere Impfungen gegen Masern nicht erforderlich. Die Erkrankung führt zu einem dauerhaften Schutz. Anamnestische Angaben (Krankengeschichte nach Angabe des Patienten) über eine durchgemachte Erkrankung sind allerdings nicht beweisend für eine Immunität gegen Masern. Wenn anamnestisch eine Masernerkrankung vermutet wird, sollte eine Blutuntersuchung auf masernspezifische Antikörper im Labor erfolgen.
 
Falls eine weitere Impfung gegen Masern aufgrund einer bereits durchgemachten Masernerkrankung nicht mehr erforderlich ist, jedoch für Mumps und / oder Röteln noch eine Impfindikation besteht, spricht nichts gegen weitere Impfdosen mit dem MMR-Impfstoff
Chronische Grunderkrankungen stellen per se keine Kontraindikation für eine Masernimpfung dar, im Gegenteil.
 
Personen mit chronischen Grunderkrankungen (zum Beispiel Herz- oder Lungenerkrankungen) sollten gut gegen impfpräventable Erkrankungen geschützt werden, weil bei ihnen Infektionskrankheiten besonders schwer verlaufen können. Leider sind allerdings Personen mit chronischen Grunderkrankungen aus Sorge vor mangelnder Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe häufig nicht ausreichend geimpft. Diese Sorge ist jedoch in den allermeisten Fällen unbegründet.
 
Nur wenn durch die Erkrankung oder die notwendige medikamentöse Therapie die Immunfunktion des Patienten in bestimmter Weise beeinträchtigt ist, dürfen keine Lebendimpfstoffe, also auch nicht die Masernimpfung (als MMR-Kombinationsimpfstoff), verabreicht werden. Im Einzelfall muss der Arzt oder die Ärztin (ggf. in Kooperation mit weiteren ExpertInnen) entscheiden, ob eine relevante Immunsuppression und damit eine zeitweise oder dauerhafte Kontraindikation für die Impfung vorliegt
Personen, die bereits immun gegen eine oder mehrere der Impfstoff-Komponenten sind (z.B. aufgrund einer durchgemachten Erkrankung oder einer vergangenen Impfung mit einem Einzelimpfstoff), können trotzdem mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen