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Förderbescheide für zwei Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Köln

NRW Karte mit dem Text "Regierungsbezirk Köln"

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an zwei Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Köln über rund 85,8 Millionen Euro

Landesregierung unterstützt Baumaßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025 in Düsseldorf Förderbescheide an das Kreiskrankenhaus Gummbersbach sowie das Klinikum Leverkusen im Volumen von zusammen rund 85,8 Millionen Euro überreicht. 

28.11.2025

Die Landesregierung fördert damit Baumaßnahmen von weiteren Krankenhäusern im Regierungsbezirk Köln, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen.

Das Kreiskrankenhaus Gummersbach erhält eine Förderung über rund 12,6 Millionen Euro für die Zentralisierung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik am Standort Marienheide. Hierfür wird ein Neubau errichtet. Dadurch sollen das Therapieangebot verbessert und Personalressourcen sowie räumliche Kapazitäten effizienter eingesetzt werden.

Das Klinikum Leverkusen erhält eine Förderung über rund 73,2 Millionen Euro. Die Mittel fließen zum einen in die Erhöhung der Bettenkapazität des Standorts um 92 Betten. Zum anderen unterstützt die Förderung die Klinik dabei, die Zentrale Notaufnahme (ZNA) als integriertes Notfallzentrum (INZ) und OP-Zentrum zu erweitern, um die Versorgungssicherheit in Leverkusen und Umgebung zu stärken und auszubauen. Damit dient die Förderung der Teilumsetzung der Medizinstrategie und Bauzielplanung 2033 des Klinikums.

„Die heute übergebenen Förderbescheide ermöglichen dem Kreiskrankenhaus Gummersbach und dem Klinikum Leverkusen notwendige Baumaßnahmen an ihren Standorten in Angriff zu nehmen. Als Landesregierung unterstützen wir die Krankenhäuser dabei, die zum Teil erheblichen Investitionen in neue Gebäude oder Umbauten vorzunehmen, die der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung dienen. Die tiefgreifende Strukturveränderung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen dient der Sicherung der Behandlungsqualität und der Beilegung des ruinösen Wettbewerbs der Kliniken untereinander um Fallzahlen und Personal”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Investitionsprogramms Krankenhaus-Einzelförderung. In der heutigen Förderrunde wurden Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 823 Millionen Euro an 24 Krankenhäuser übergeben. Daneben wurden bereits im Dezember 2024 und im April 2025 Förderbescheide im Rahmen der Einzelförderung über insgesamt rund 523 Millionen Euro an zwölf nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Mehr Informationen zur Krankenhausförderung finden Sie unter [Link zur landesweiten PM].

Im Rahmen der Veranstaltung überreichten Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann auch einen Bescheid an das Luisenhospital Aachen über eine Unterstützung, die nicht Teil der Krankenhaus-Einzelförderung ist. Mit einem „Besonderen Betrag” nach § 23 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) in Höhe von rund 15 Millionen Euro unterstützt das Land die Einrichtung beim Wiederaufbau zentraler Bereiche, die nach dem Brandanschlag im vergangenen Jahr erneuert werden müssen. Diese Förderung ist mit der Maßgabe verbunden, dass bei Eingang vorrangiger Leistungsansprüche wie etwa von noch ausstehenden Versicherungsleistungen der Betrag in Höhe der durch das Krankenhaus erhaltenden Leistungen wieder vom Land zurückgefordert wird.

Mehr Informationen zur Krankenhausförderung finden Sie in der landesweiten Pressemitteilung.

Fotos von den Bescheidübergaben finden Sie unter www.land.nrw.

Hintergrundinformationen

Im Dezember 2024 hat die Landesregierung das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren nicht anhand von Betten, sondern anhand von klaren Qualitätsvorgaben und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben erfolgreich abgeschlossen und die Ergebnisse öffentlich vorgestellt. Seitdem steht fest, welches Krankenhaus ab dem Inkrafttreten der neuen Planung welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen wird. Der überwiegende Teil der Regelungen der neuen Planung trat zum 1. April 2025 in Kraft. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025.