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Mann mit Helm trägt Steine auf einer Baustelle

Fluchtwege

Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge

Fluchtwege und Notausgänge können lebensrettend sein - an der Arbeitsstätte, in der Schule, in Geschäften, bei Veranstaltungen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 legt die Anforderungen für Arbeitsstätten fest.
  • Die Fluchtwege müssen richtig, deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein.
  • Erforderliche Wegbreiten und Höhen dürfen nicht durch Hindernisse eingeschränkt werden.
  • Fluchtwege dürfen bestimmte Längen nicht überschreiten.
  • Fluchtwege und Notausgänge müssen in gesicherte Bereiche führen.
  • Notausgangstüren müssen ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sein.
  • Erforderliche Sicherheitsbeleuchtungen müssen funktionsfähig sein und regelmäßig gewartet werden.
  • Je nach Art des Betriebes muss ein Flucht- und Rettungsplan die notwendigen Informationen für den Gefahrfall enthalten.
Die Anforderungen sind konkretisiert in der Technischen Regel für Arbeitsstätten
ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge

Das Thema „Fluchtwege und Notausgänge" ist Chefsache. Darum sollte die Unternehmerin/der Unternehmer

  • die Gestaltung seines Betriebes und der Betriebsabläufe so planen, dass Konflikte mit den Anforderungen an Fluchtwege gar nicht erst anstehen.
  • sich regelmäßig selbst von dem ordnungsgemäßen Zustand der Fluchtwege überzeugen.
  • sich regelmäßig von seinen mit dem Thema beauftragten Mitarbeitern über Aktivitäten hierzu berichten lassen.
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Missständen sofort veranlassen.
  • die Mitarbeiter zum Mitmachen motivieren.

Maßnahmen und Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind stets nur in dem Maße erfolgreich, wie sie von den Beschäftigten mitgetragen und angewendet werden. Dies gilt auch für Maßnahmen und Anweisungen, die dazu dienen, Fluchtwege in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Daher sollten alle Beschäftigten im Betrieb

  • sich mit den Fluchtwegen in ihrem Betrieb vertraut machen.
  • die Anweisungen für das Verhalten im Gefahrfall präsent haben.
  • auf den Zustand von Fluchtwegen achten und bei Mängeln den Vorgesetzten informieren.
  • nicht „gedankenlos“ Fluchtwege verstellen

Fluchtwege sind eine „Jedermann-Angelegenheit“. Im eigenen Interesse sollte man

  • sich an fremden Aufenthaltsorten (z.B. bei Veranstaltungen, im Hotel) über die vorhandenen Fluchtwege informieren.
  • bei Unverständlichkeiten oder vermuteten Mängeln bei den Verantwortlichen / bei der Hausleitung nachfragen.
  • durch eigenes Verhalten dazu beitragen, dass Fluchtwege gar nicht erst in Anspruch genommen werden müssen.