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Fluchtwege
Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge
- Die Fluchtwege müssen richtig, deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein.
- Erforderliche Wegbreiten und Höhen dürfen nicht durch Hindernisse eingeschränkt werden.
- Fluchtwege dürfen bestimmte Längen nicht überschreiten.
- Fluchtwege und Notausgänge müssen in gesicherte Bereiche führen.
- Notausgangstüren müssen ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sein.
- Erforderliche Sicherheitsbeleuchtungen müssen funktionsfähig sein und regelmäßig gewartet werden.
- Je nach Art des Betriebes muss ein Flucht- und Rettungsplan die notwendigen Informationen für den Gefahrfall enthalten.
Die Anforderungen sind konkretisiert in der Technischen Regel für Arbeitsstätten
ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge