
Familienpflegerin / Familienpfleger
Familienpflegerinnen und Familienpfleger führen selbständig und eigenverantwortlich einen Haushalt in Vertretung einer verantwortlichen Person. Dies kann vorübergehend oder von längerer Dauer sein. Familienpflege beinhaltet daher hauswirtschaftliche, pädagogische und pflegerische Aufgaben. Dabei handelt es sich überwiegend um ein niedrigschwelliges, überwiegend aufsuchendes, sozialpflegerisches familienunterstützendes Angebot, das auf Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung bzw. Pflegehilfe und / oder Sozialhilfe ausgerichtet ist.
Die Ausbildung bereitet insbesondere auf folgende Aufgaben vor:
• Führung des Haushalts in Vertretung oder Zusammenarbeit mit der Hausfrau,
dem Hausmann oder im Auftrag der verantwortlichen Person,
• Wahrnehmung erzieherischer Aufgaben in Familien in Abstimmung mit den Personenberechtigten,
• pflegerische Grundversorgung kranker, pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen
sowie Beratung derselben und deren Angehörigen,
• Anleitung bei hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten,
• Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der selbständigen Lebensführung,
• Unterstützung bei der Inanspruchnahme anderer Stellen zur Lösung wirtschaftlicher,
gesundheitlicher, erzieherischer und sozialer Probleme.
Mögliche Einsatzorte der Familienpflegerinnen und Familienpfleger:
• Familien im häuslichen Umfeld
• häusliche Umgebung hilfebedürftiger Menschen
• Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe
• Haus- und Wohngemeinschaften hilfebedürftiger Menschen
• stationäre und ambulante Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, psychiatrische Pflege